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Vorsorge in Apotheken
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Mit Notstrom und Extra-Kühlschrank

Apotheken müssen Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln versorgen, so lautet der Versorgungsauftrag. Stromausfälle entbinden nicht von der Pflicht, können den Betrieb gleichwohl empfindlich stören. Um so wichtiger sei, sich vorzubereiten, sagt Apotheker Christian Fehske. Die Gematik verweist auf analoge Ersatzverfahren. TI-Anbieter müssten Notfallkonzepte bereithalten.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.01.2026  15:55 Uhr

Vom immer noch andauernden Stromausfall in Teilen Berlins sind auch Apotheken betroffen, zuletzt waren es noch sieben. Anders als zum Beispiel für Krankenhäuser gibt es für Apotheken keine festen Vorgaben, wie sie im Fall eines Blackouts die Stromversorgung übergangsweise sicherzustellen haben. Gleichzeitig haben Apotheken einen gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag.

Und dieser gelte eben »nicht nur bei schönem Wetter« oder mit funktionierender Stromversorgung, wie der Hagener Apotheker Christian Fehske erklärt, der sich seit Längerem mit Notfallvorsorge und Katastrophenschutz in Apotheken beschäftigt. Im PZ-Titelbeitrag »In der Krise Köpfe kennen« von Anfang April 2025 geben Fehske und sein Co-Autor Sven Seißelberg Tipps zur Krisenvorsorge in Apotheken.

Auch ohne explizite Forderung hätten schon viele Kolleginnen und Kollegen Vorkehrungen für solche Notfälle getroffen, so Fehske nun zur PZ – auch wenn nicht jeder eine »Maximal-Lösung« eines uneingeschränkten Betriebs für 72 Stunden selbst bei vollständigem Stromausfall leisten könne und müsse. Die Motivation könne jenseits aller gesetzlichen Verpflichtungen auch eine ganz »eigennützige« sein, etwa die Sorge um den Lagerwert der kühlpflichtigen Arzneimittel oder die Frage nach dem wirtschaftlichen Schaden durch einen Stromausfall. 

Auf begrenzte Stromausfälle hätten sich einige Kolleginnen und Kollegen mit Filialverbünden eingerichtet. Die Idee sei, dass in Fällen, in denen nur ein Teil des Stromnetzes betroffen ist, die noch einsatzfähigen (Partner-)Filialen die Versorgung übernehmen. Hierfür könnten etwa zusätzliche Kühlschränke vorgehalten werden, um bei Stromausfall in einer Filiale die kühlpflichtigen Arzneimittel umlagern zu können.

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