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NARZ-Mitgliederversammlung

Mit Goethe gegen den Systembruch

Die Geschäftsergebnisse des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) sind »außerordentlich gut«, wie es bei der jüngsten Mitgliederversammlung hieß. An den Rahmenbedingungen für Apotheken und den geplanten Reformen übte der NARZ-Vorsitzende Jörn Graue scharfe Kritik, wie gewohnt mit allerhand Anleihen aus der Literatur.
Cornelia Dölger
08.10.2024  16:00 Uhr
Hamburger Apothekerverein vor dem Sozialgericht erfolgreich

Hamburger Apothekerverein vor dem Sozialgericht erfolgreich

Was die Apotheken im Arbeitsalltag belastet, führte Graue, der auch Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins ist, am Beispiel von Retaxationen und Hochpreisern aus. Konkret benannte er Probleme mit dem Dienstleister Davaso bezüglich Hilfsmittelrezepten der IKK classic. Wegen angeblichen Ablaufs der Frist nach Vervollständigung sei in vielen Fällen nicht gezahlt worden. In dem Konflikt habe der Hamburger Apothekerverein das Sozialgericht Hamburg angerufen – erfolgreich. Nach der Verhandlung habe die Kasse die Kosten übernommen.

Erschwerend komme seit Einführung des E-Rezepts hinzu, dass bei Retaxationen bei digitalen Verordnungen die Apotheke den Retaxierungsgrund nicht erkennen könne, weil ihr der Datensatz nicht mehr wie bei den Papierrezepten in Klarschrift von den Krankenkassen übermittelt werde. Der zeitliche Aufwand für das E-Rezept sei wegen der vielen technischen Schwierigkeiten deutlich höher als der für Muster-16-Rezepte. Problematisch sei auch die lange Aufbewahrungsfrist für Daten aus E-Rezepten. 

Hochpreiser – ein wachsendes Problem für Apotheken und auch den Großhandel, weil sie immer größere Anteile am Rx-Gesamtumsatz ausmachen. Für die Apotheken ist vor allem die riskante Zwischenfinanzierung und das erhebliche Retaxrisiko problematisch. Auch auf dieses Thema ging Graue ein.

Hier gehe es nicht darum, nur die Zahlungsfristen zu verschieben, sondern einen anderen, auch für die Krankenkassen kostenneutralen Finanzierungsweg einzurichten, forderte Graue. Sichergestellt werden müsse, dass eine Apotheke nur bei einem Rechenzentrum abrechnen darf. Ansonsten werde »das sorgfältig austarierte Zahlungssystem unterhöhlt und die Abschlagszahlungen gefährdet«. 

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