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Suchtberatung in der Apotheke

Missbrauch verhindern, Abhängige beraten

Ein Kunde legt in der Apotheke ein handschriftlich ausgestelltes Privatrezept über ein Benzodiazepin vor, versehen mit unüblichen Ergänzungen wie »2 Packungen« statt »2 OP« oder Packungsgrößen, die es nicht gibt. Wie sollte das Apothekenpersonal jetzt handeln?
Theresia Winter
12.11.2020  13:16 Uhr
Missbrauch verhindern, Abhängige beraten

Um diese und ähnliche Fragen ging es im Webseminar »Drogenberatung in der Apotheke«, veranstaltet vom WIPIG – Wissenschaftliches Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekerkammer. Apotheker Dr. Wolfgang Schiedermair, Würzburg, gab wichtige Hinweise für die Apothekenpraxis. Zahlreiche Arzneimittel mit Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial werden therapeutisch bei Schmerzen oder psychischen Erkrankungen eingesetzt, zum Beispiel Tramadol, Tilidin, Fentanyl, Pregabalin oder Benzodiazepine. Umso wichtiger sei es, dass das pharmazeutische Personal den Patienten auf die richtige Anwendung und Dosierung hinweist.

Wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde ein Arzneimittel missbräuchlich verwendet, befindet sich der Apotheker schnell in einer Zwickmühle. Er ist gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelmissbrauch zu verhindern und bei entsprechendem Verdacht die Arzneimittelabgabe zu verweigern. Andererseits könnte er durch eine direkte Konfrontation das Vertrauen des Kunden verlieren und damit auch die Möglichkeit, konstruktiv auf ihn einwirken zu können. »Wir Apotheker sind vor allem Vertrauenspersonen«, betonte Schiedermair. »Diesen Spagat, das Vertrauen zu erhalten oder die Abgabe zu verweigern, muss jeder Heilberufler für sich entscheiden, aber der Apotheker darf nie zum Dealer werden.«

Besonders wichtig in der Beratung von Abhängigen sei es, ein Bewusstsein für die Abhängigkeit und das Abhängigkeitspotenzial einer Substanz zu schaffen. Bei manchen genüge ein beratendes Gespräch über die Folgen einer missbräuchlichen Anwendung, bei anderen sei es dafür zu spät. »In solchen Fällen lohnt es sich, gezielt auf Drogenberatungsstellen hinzuweisen.« Angebote gibt es von städtischen, kirchlichen (Caritas, Diakonie) oder freien Trägern. Es biete sich an, Flyer von solchen Anlaufstellen auszulegen oder aktiv mitzugeben. »Besonders hilfreich ist dies für Angehörige von Suchtkranken, die mit ihrer Sorge in die Apotheke kommen und nach Hilfe fragen«, erklärte der Referent am Beispiel einer Mutter, die nach einem Drogentest für den Sohn fragte.

Aufgabe der Apotheke ist auch, den Missbrauch von OTC-Medikamenten zu verhindern. Die Rauschwirkung von Dextromethorphan scheine individuell sehr zu variieren. Daher solle die Apotheke maximal zwei Packungen Hustenstiller abgeben. Loperamid werde aufgrund der starken Verstopfung viel seltener missbräuchlich verwendet.

Werden Opioide wie Tilidin, Tramadol oder Fentanyl häufig und/oder in hohen Dosen verordnet, sollte der Apotheker immer das Gespräch mit dem Arzt suchen und ihn auf den potenziellen Vielgebrauch hinweisen. »Wir sollten dokumentieren, wie oft der Patient in der Apotheke war und dies dem Arzt exakt berichten.« Eventuell stelle sich heraus, dass gezielt eine hochdosierte Schmerztherapie verordnet wird.

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