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Impfstoffregelung im TSVG

Ministerium sieht Versorgung nicht in Gefahr

Mit der geplanten Neuregelung im Bereich der Impfstoffe sehen Kritiker die Sicherheit der Versorgung in Gefahr. Diese Bedenken teilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offenbar nicht, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht.
Stephanie Schersch
05.12.2018  12:50 Uhr

In der kommenden Woche wird der Bundestag zum ersten Mal über das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beraten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat darin ein ganzes Bündel an Regelungen vorgesehen, die Verbesserungen in der ambulanten Versorgung bringen sollen. Dazu zählt auch eine Reform im Bereich der Impfstoffe.

In Zukunft sollen die Krankenkassen demnach grundsätzlich die Kosten für jeden Impfstoff gegen schwerwiegende Erkrankungen wie Masern oder auch Grippe übernehmen. Apotheker erhalten dann den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis plus 1 Euro je Einzeldosis. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern darf es nicht geben. Auch Impfstoff-Vereinbarungen mit Apothekerverbänden, wie es sie zurzeit im Nordosten der Republik gibt, würden damit der Vergangenheit angehören.

Um die Preise für Impfstoffe zu regulieren, will die Bundesregierung im Gegenzug zusätzliche Abschläge auf Vakzine einführen. Bereits seit 2011 müssen Hersteller den Krankenkassen Rabatte einräumen, die sich an einem europäischen Referenzpreis orientieren. Um diesen Wert zu bestimmen, werden die Impfstoffpreise in bestimmten Ländern herangezogen. Nun soll der Kreis dieser Staaten neu geordnet werden. Zusätzlich wird ein weiterer Zwangsrabatt fällig, der für reguläre Impfstoffe 5 Prozent und für Grippe-Impfstoffe ganze 10 Prozent betragen soll.

Diese Regelung sieht unter anderem der Bundesrat äußerst kritisch. In einer Stellungnahme zum TSVG warnen die Länder davor, dass die Pläne die ohnehin bereits angespannte Liefersituation bei Impfstoffen noch einmal verschärfen könnte. Im Gesundheitsministerium sieht man diese Gefahr offenbar nicht. Die mit dem Gesetz geplanten Regelungen seien ein Bündel, »das für alle an der Versorgung mit Impfstoffen Beteiligten verlässliche Rahmenbedingungen schafft und zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung beiträgt«, heißt es in einer Stellungnahme aus dem BMG, die der PZ vorliegt.

Sogenannte Open-House-Verträge bleiben nach Meinung des Ministeriums derweil auch in Zukunft möglich. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen mit Krankenkassen, die grundsätzlich allen Herstellern zu den gleichen Bedingungen offenstehen. Alle Impfstoffhersteller hätten die Möglichkeit, Open-House-Verträgen, die nicht unter die  Vorgaben des Vergaberechts fallen, »beizutreten und damit an der Versorgung teilzunehmen«, heißt es.

Zu den finanziellen Auswirkungen der Impfstoff-Regelungen im TSVG will sich das Ministerium vorerst nicht äußern und verweist auf den tetravalenten Impfstoff, der in diesem Jahr erstmals zum Einsatz kommt. Dieser sei deutlich teurer als der bislang gängige Dreifachimpfstoff und die finanziellen Folgen für die Kassen noch nicht ganz klar. Nach einer groben Schätzung rechnet das BMG aufgrund der neuen Vakzine allerdings mit Mehrkosten der Krankenkassen für Grippe-Impfstoffe von rund 100 Millionen Euro.

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