Mindestlohn-Vorstoß beeinflusst Tarifgespräche |
Cornelia Dölger |
16.05.2024 09:00 Uhr |
Die Apothekengewerkschaft Adexa sieht in dem Vorstoß eine Aufforderung an die Arbeitgeber, sich in den Tarifverhandlungen zu bewegen. Derzeit sind die Gespräche, die die Adexa mit dem ADA sowie, für die Region Nordhrein, mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) führt, festgefahren. ADA wie TGL führen an, dass ohne Erhöhung des gesetzlich festgeschriebenen Fixums kein Spielraum für höhere Angestelltengehälter vorhanden sei. Die Adexa fordert 11,5 Prozent (Nordrhein) beziehungsweise 10,5 Prozent mehr Lohn für alle Berufsgruppen.
Die Mindestlohnforderung zunächst auf 14, dann auf 15 Euro machten die Gehaltsniveaus bei den Apothekenangestellten deutlich. »Die beiden Zahlen zeigen auch: Tarifgehälter für PKA und selbst für die unteren Berufsjahresgruppen der PTA liegen derzeit im Niedriglohnbereich«, so Adexa-Vorstand Andreas May zur PZ. »Und damit ist das gesamte Gehaltsgefüge in den öffentlichen Apotheken betroffen. Darauf werden wir die Politik in den anstehenden Gesprächen wieder hinweisen.« Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission, ergänzte, auf das Szenario müssten sich aber auch die Arbeitgeber einstellen. Zumindest die erste Stufe noch in dieser Legislaturperiode sei nicht unwahrscheinlich.
Der Stundenlohn für PTA für den Tarifbereich TGL Nordrhein liegt derzeit bei 13,56 Euro (1.-2. Berufsjahr) beziehungsweise 17,09 Euro (ab 10. Berufsjahr, in der obersten Tarifstufe). PKA bekommen 12,24 Euro (1.-2. Berufsjahr), womit sie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, beziehungsweise 14,47 Euro (ab dem 10. Berufsjahr, oberste Tarifstufe).
PTA im ADA-Tarifbereich bekommen 13,98 Euro (1.-2 Berufsjahr) beziehungsweise 17,76 Euro (ab dem 10. Berufsjahr, oberste Tarifstufe). Der Stundenlohn für PKA liegt bei 12,46 Euro (1.-2 Berufsjahr) beziehungsweise 14,95 Euro (ab dem 10. Berufsjahr, oberste Tarifstufe).
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto/Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Wert auf 12,82 Euro. Seine Höhe wird alle zwei Jahre von der so genannten Mindestlohnkommission, einer ständigen Kommission der Tarifpartner, überprüft. Zuletzt fasste die Kommission am 26. Juni 2023 ihren vierten Beschluss, der die Anpassung ab 1. Januar 2024 vorsah. Die Bundesregierung kann die Höhe per Rechtsverordnung ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.