Pharmazeutische Zeitung online
Gehälter in Apotheken

Mindestlohn-Vorstoß beeinflusst Tarifgespräche

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stößt mit seinem Vorschlag, den Mindestlohn schrittweise zu erhöhen, auf Gegenwind bei den Arbeitgebern – auch in der Apothekenbranche. Die Adexa hingegen wertet den Vorstoß als Chance, die Tarifgespräche neu zu beleben. Immerhin betreffe er das gesamte Gehaltsgefüge in den Apotheken. 
Cornelia Dölger
16.05.2024  09:00 Uhr

Scholz hatte in einem Interview mit dem »Stern« für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro plädiert. »Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben«, hatte Scholz dem Magazin gesagt. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission. Die Arbeitgeber hätten nur »auf einer Mini-Anpassung beharrt«, so der Kanzler. Zudem hätten sie nicht einvernehmlich entschieden, so Scholz.

Thomas Rochell, Vorsitzender des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) sowie des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA), sieht im Vorstoß des Bundeskanzlers wenig Substanz.  Von einem sozialdemokratischen Bundeskanzler sei zu erwarten, dass er sich für höhere Mindestlöhne einsetze, so Rochell zur PZ. Scholz‘ Forderung sei aber »nicht zu Ende gedacht«, da ihr der Bezug zum Gesundheitssystem, konkret zur Apothekenbranche fehle, die seit 20 Jahren mit eingefrorenem Honorar auskommen müsse.

Die Apotheken könnten daher eine solche Erhöhung ohne eine deutliche Anpassung ihrer staatlich geregelten Vergütung gar nicht finanzieren. Ohne Ideen, wie mehr Geld ins System gelangen könne, seien Rufe nach höheren Löhnen »Wahlkampfgetöse« und führten dazu, dass sich die Tarifdiskussion »im Kreis drehe, ohne die Probleme lösen zu können«.

Die Bundesregierung müsse sich endlich mit dem Apothekenhonorar auseinandersetzen, so Rochell. Im Fall der Apothekenbeschäftigten habe sie sogar Handlungsmöglichkeiten, unter anderem indem sie das Fixum endlich erhöhe und eine Lösung für die Skonti-Problematik finde. »Für die Höhe des Mindestlohnes ist die Bundesregierung hingegen gar nicht zuständig, das ist Aufgabe der Mindestlohnkommission«, so Rochell.

Ähnlich hatten weitere Arbeitgeberverbände sowie die CDU auf den Vorstoß reagiert. So sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete und Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT, Gitta Connemann, dem »Spiegel«, Scholz politisiere damit die Lohnfindung. Auch der Arbeitgeberverband BDA warf Scholz eine zu starke Einmischung in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission vor.

Adexa: Vorstoß ist Signal an Arbeitgeber

Die Apothekengewerkschaft Adexa sieht in dem Vorstoß eine Aufforderung an die Arbeitgeber, sich in den Tarifverhandlungen zu bewegen. Derzeit sind die Gespräche, die die Adexa mit dem ADA sowie, für die Region Nordhrein, mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) führt, festgefahren. ADA wie TGL führen an, dass ohne Erhöhung des gesetzlich festgeschriebenen Fixums kein Spielraum für höhere Angestelltengehälter vorhanden sei. Die Adexa fordert 11,5 Prozent (Nordrhein) beziehungsweise 10,5 Prozent mehr Lohn für alle Berufsgruppen.

Die Mindestlohnforderung zunächst auf 14, dann auf 15 Euro machten die Gehaltsniveaus bei den Apothekenangestellten deutlich. »Die beiden Zahlen zeigen auch: Tarifgehälter für PKA und selbst für die unteren Berufsjahresgruppen der PTA liegen derzeit im Niedriglohnbereich«, so Adexa-Vorstand Andreas May zur PZ. »Und damit ist das gesamte Gehaltsgefüge in den öffentlichen Apotheken betroffen. Darauf werden wir die Politik in den anstehenden Gesprächen wieder hinweisen.« Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission, ergänzte, auf das Szenario müssten sich aber auch die Arbeitgeber einstellen.  Zumindest die erste Stufe noch in dieser Legislaturperiode sei nicht unwahrscheinlich.

Der Stundenlohn für PTA für den Tarifbereich TGL Nordrhein liegt derzeit bei 13,56 Euro (1.-2. Berufsjahr) beziehungsweise 17,09 Euro (ab 10. Berufsjahr, in der obersten Tarifstufe). PKA bekommen 12,24 Euro (1.-2. Berufsjahr), womit sie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, beziehungsweise 14,47 Euro (ab dem 10. Berufsjahr, oberste Tarifstufe).

PTA im ADA-Tarifbereich bekommen 13,98 Euro (1.-2 Berufsjahr) beziehungsweise 17,76 Euro (ab dem 10. Berufsjahr, oberste Tarifstufe). Der Stundenlohn für PKA liegt bei 12,46 Euro (1.-2 Berufsjahr) beziehungsweise 14,95 Euro (ab dem 10. Berufsjahr, oberste Tarifstufe).

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro brutto/Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Wert auf 12,82 Euro. Seine Höhe wird alle zwei Jahre von der so genannten Mindestlohnkommission, einer ständigen Kommission der Tarifpartner, überprüft. Zuletzt fasste die Kommission am 26. Juni 2023 ihren vierten Beschluss, der die Anpassung ab 1. Januar 2024 vorsah. Die Bundesregierung kann die Höhe per Rechtsverordnung ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa