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BfArM appelliert
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Metamizol zurückhaltend einsetzen

Die Verordnungszahlen von Metamizol-Natrium (Novaminsulfon) gehen in Deutschland weiter kontinuierlich nach oben. Wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen mahnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu mehr Zurückhaltung bei der Verordnung.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 21.12.2022  14:00 Uhr
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch positives Nutzen-Risiko-Verhältnis

Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch positives Nutzen-Risiko-Verhältnis

Last, but not least solle Metamizol nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden, also nur zur Behandlung von starken akuten Schmerzen nach einer Verletzung oder Operation, bei Koliken oder bei Tumorschmerzen sowie bei hohem Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Bei anderen starken akuten oder chronischen Schmerzen dürfe Metamizol nur angewendet werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind.

Dieser Hinweis auf die indikationsgemäße Anwendung scheint ganz und gar nicht überflüssig, denn es gibt Anzeichen dafür, dass jede vierte Metamizol-Verordnung nicht indikationsgemäß erfolgt. Die BfArM-Autoren betonen aber auch, dass Metamizol bei bestimmungsgemäßer Anwendung ein wirksames Analgetikum und Antipyretikum mit positivem Nutzen-Risiko-Verhältnis sei.

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