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Ersatzkassen

Mehrkostenübernahme bei Salbutamol

Die Ersatzkassen übernehmen ab 1. November die Mehrkosten bei salbutamolhaltigen Dosieraerosolen. Darüber informiert der Apothekerverband Schleswig-Holstein seine Mitglieder in einem Sonderrundschreiben. 
AutorKontaktPZ
Datum 21.10.2025  11:06 Uhr

Die Mehrkosten für salbutamolhaltigen Dosieraerosole werden ab dem 1. November von den Ersatzkassen übernommen. Das teilte der Apothekerverband in einem Rundschreiben mit. 

Demnach hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) darüber informiert, dass ab dem 1. November 2025 keine Ersatzkasse mehr einen Rabattvertrag für salbutamolhaltige Dosieraerosole hat. Alle Ersatzkassen (Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK, TK) hätten sich jedoch bereit erklärt, für die Dauer des Lieferengpasses die Mehrkosten für solche Dosieraerosole zu übernehmen. Das gelte, sofern eine Versorgung mit einem Arzneimittel, dessen Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteige, notwendig sei. »Die Apotheken können die Mehrkosten in diesem Fall über das Kassenrezept direkt mit der jeweiligen Ersatzkasse abrechnen«, so der DAV.

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein betont in dem Schreiben, dass diese Regelung ausschließlich für salbutamolhaltige Dosieraerosole und nur für die Ersatzkassen gelte. »Bei allen anderen Darreichungsformen und Krankenkassen gelten die bekannten Regelungen des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V (§ 11 Absatz 3) für die Abrechnung von Mehrkosten.«

Festbeträge Mesalazin und Diazepam ab dem 15. November

Zudem informiert der Verband über eine Wiederanwendung von Festbeträgen ab dem 15. November für das entzündungshemmende Medikament Mesalazin zur Behandlung von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa und Morbus Crohn. Dies habe der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entscheiden. Diese beziehen sich auf das Arzneimittel »Pentasa 500 mg« mit den Pharmazentralnummern (PZN) 01977978, 01977984, 02592660, 02593205, 02648337, 02648366 und 17185535. 

Die PZN 19778386 für das Medikament »PENTASA Xtend 2 g Retardgranulat« soll dagegen aufgehoben werden;  ebenso aufgehoben wird demnach auch die PZN 01015506 («Diazepam AbZ Tropfen«). Diese werden unter anderem zur Behandlung von Angstzuständen und Schlafstörungen eingesetzt.

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