Mehr Spielraum bringt neue Ideen |
Jennifer Evans |
08.08.2022 18:00 Uhr |
Der ABDA-Vorstand spricht sich außerdem für einen Rechtsanspruch auf ein interdisziplinäres, sektorenübergreifendes Medikationsmanagement aus. Aufbauen soll das Ganze auf dem Modellprojekt ARMIN. Einbringen wollen sich die Apotheken in Zukunft übrigens auch in Sachen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die zur Überwachung und Behandlung von Erkrankungen zum Einsatz kommen und teilweise bereits als Medizinprodukte zertifiziert sind. Demnach soll es Nutzern zertifizierter Apps künftig möglich sein, sich in Apotheken dazu unabhängig, umfassend und persönlich beraten zu lassen. Allerdings muss die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Apotheken diese wichtige Aufgabe wahrnehmen und gegenüber den Kassen oder anderen Kostenträgern auch abrechnen können, so die Forderung.
In diesem Zusammenhang wird die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber womöglich ebenfalls auffordern, das Heilmittelwerbegesetz dahingehend nachzuschärfen, dass den Kassen das Werben für nicht zertifizierte DiGAs für einen Indikationsbereich untersagt wird.
Ein weiterer Antrag befasst sich mit der Cannabis-Abgabe zu Genusszwecken. Sollte die Legalisierung kommen, wollen die Apotheken gern die Abgabe organisieren. Sie sehen sich als heilberufliche Beratungsinstanz prädestiniert dafür, über die großen gesundheitlichen Risiken dieser Droge aufzuklären.
Nicht zuletzt geht es in einem Leitantrag um die Honorierung der öffentlichen Apotheke, sprich um die Erhöhung des Fixzuschlags, der Botendienstpauschale sowie eine Anhebung der Vergütung für den BtM-Dokumentationsaufwand. Zu lange ist es aus Sicht einiger Kammern und Verbände her, dass Anpassungen in diesem Bericht stattgefunden haben.