Mehr Spielraum bringt neue Ideen |
Jennifer Evans |
08.08.2022 18:00 Uhr |
Stimmzettel hoch: Bei der diesjährigen Hauptversammlung der Apothekerinnen und Apotheker werden die Delegierten viel zu tun haben. / Foto: PZ/Alois Müller
Es gibt viel zu diskutieren, wenn die Delegierten zwischen dem 14. und 17. September 2022 zur Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker in München zusammenkommen. Unter anderem steht der Nacht- und Notdienst im Fokus einiger Anträge. Dabei geht es etwa um eine standardisierte Arzneimittelbevorratung oder um die Abgabe von Dauermedikamenten an chronisch kranke Patienten ohne Rezeptvorlage. Ziel ist es, im Notfall Therapieunterbrechungen zu vermeiden. Auch gibt es die Forderung nach flexibleren Abgabe- und Austauschmöglichkeiten in der Akutversorgung sowie nach einem besseren Schutz notdiensthabender Apothekerinnen und Apotheker. Denn zuletzt ist die Anzahl der Drohanrufe gestiegen.
Gleich mehrere Kammern fordern den Gesetzgeber auf, die Apotheken von Bürokratie zu entlasten. Dabei ist unter anderem von der Einrichtung einer Arbeitsgruppe »Entbürokratisierung im Apothekenwesen« sowie einem sektorenübergreifenden Aktionsplan die Rede. Ein besonderer Dorn im Auge ist den Apothekern die Belastung durch die Präqualifizierung. Deren Anforderungen sehen sie nämlich zum Teil durch die Betriebserlaubniserteilung abgedeckt und wünschen sich künftig einfach weniger doppelten Papierkram.
Zukunftssorgen bereiten dem Berufsstand außerdem die Aktivitäten kapitalgesteuerter Großkonzerne. Künftig sollte es ihrer Ansicht nach möglich sein, diese kontinuierlich rechtlich zu überprüfen. Und zwar sollten Behörden und Institutionen der Apothekerschaft diese Aufgabe übernehmen, um bei struktur- oder patientenversorgungsgefährdenden Entwicklungen rechtzeitig eingreifen zu können.
Auch sollte der Gesetzgeber mit Blick auf den Patientenschutz klarstellen, dass stets nur ein Bote die Zustellung von Arzneimitteln übernimmt, der in einem weisungsgebundenen Anstellungsverhältnis zur Apotheke steht. Unbedingt umgehen wollen die Antragsteller, dass künftig externe Dienstleister solche Aufträge erhalten dürfen.
Der ABDA-Vorstand spricht sich außerdem für einen Rechtsanspruch auf ein interdisziplinäres, sektorenübergreifendes Medikationsmanagement aus. Aufbauen soll das Ganze auf dem Modellprojekt ARMIN. Einbringen wollen sich die Apotheken in Zukunft übrigens auch in Sachen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die zur Überwachung und Behandlung von Erkrankungen zum Einsatz kommen und teilweise bereits als Medizinprodukte zertifiziert sind. Demnach soll es Nutzern zertifizierter Apps künftig möglich sein, sich in Apotheken dazu unabhängig, umfassend und persönlich beraten zu lassen. Allerdings muss die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Apotheken diese wichtige Aufgabe wahrnehmen und gegenüber den Kassen oder anderen Kostenträgern auch abrechnen können, so die Forderung.
In diesem Zusammenhang wird die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber womöglich ebenfalls auffordern, das Heilmittelwerbegesetz dahingehend nachzuschärfen, dass den Kassen das Werben für nicht zertifizierte DiGAs für einen Indikationsbereich untersagt wird.
Ein weiterer Antrag befasst sich mit der Cannabis-Abgabe zu Genusszwecken. Sollte die Legalisierung kommen, wollen die Apotheken gern die Abgabe organisieren. Sie sehen sich als heilberufliche Beratungsinstanz prädestiniert dafür, über die großen gesundheitlichen Risiken dieser Droge aufzuklären.
Nicht zuletzt geht es in einem Leitantrag um die Honorierung der öffentlichen Apotheke, sprich um die Erhöhung des Fixzuschlags, der Botendienstpauschale sowie eine Anhebung der Vergütung für den BtM-Dokumentationsaufwand. Zu lange ist es aus Sicht einiger Kammern und Verbände her, dass Anpassungen in diesem Bericht stattgefunden haben.