Mehr Prävention in Apotheken ausreichend vergüten |
In diesem Zusammenhang wies Overwiening erneut darauf hin, dass die Apotheken im GHG vorgesehenen Präventionsleistungen nur erbringen könnten, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von seinen Plänen in der geplanten Apothekenreform abrücke – insbesondere der Möglichkeit, dass Apotheken ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apotheker betrieben werden können. »Um Prävention im Sinne des GHG leisten zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss«, betonte Overwiening.
Nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken, in denen Apothekerinnen und Apotheker jederzeit anwesend sind, sei eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert. Völlig kontraproduktiv sei zudem, dass das BMG mit der geplanten Apothekenreform den für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Vergütungstopf abschmelzen wolle, um die Notdienste der Apotheken besser zu vergüten, kritisierte Overwiening.