Pharmazeutische Zeitung online
Gesundes-Herz-Gesetz

Mehr Prävention in Apotheken ausreichend vergüten

Mit dem Gesundes-Herz-Gesetz will die Bundesregierung die Prävention verbessern – und dabei sollen Apotheken künftig eine größere Rolle spielen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening begrüßt das, fordert aber zugleich eine bessere Vergütung für die Apotheker.
Anne Orth
29.08.2024  17:30 Uhr

Aller Kritik zum Trotz hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch den Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh zu erkennen und zu bekämpfen. Dafür sollen Früherkennungsuntersuchungen und die Therapiemöglichkeiten ausgebaut werden.

Dem Entwurf zufolge sollen die Apotheken bei den regelmäßigen Check-ups im Alter von 25, 35 und 50 Jahren beteiligt werden. Geplant ist, dass gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse zu den Check-ups eingeladen werden und außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in Apotheken erhalten. Apotheken sollen zudem verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Geplant ist zudem, für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken neue pharmazeutische Dienstleistungen zu etablieren.

ABDA-Präsidentin Overwiening begrüßte in einem Pressestatement das Ziel der Bundesregierung, die Herzgesundheit der Bevölkerung zu verbessern und die Früherkennung kardiovaskulärer Risiken mit dem Gesundes-Herz-Gesetz zu intensivieren. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien weiterhin die häufigste Todesursache, sie seien für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Daher sei es »nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen«, sagte Overwiening.

Sie wies darauf hin, dass Apotheken bereits jetzt Präventionsmaßnahmen anbieten, die dazu beitrügen, schwere Krankheitsverläufe bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Die ABDA stehe einer Ausweitung dieser Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber, so Overwiening.

Wie genau die im GHG vorgesehenen, neuen Früherkennungsmaßnahmen im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) konzipiert werden sollen, ist aus Sicht der ABDA-Präsidentin noch unklar. »Klar ist aber, dass die Apotheken solche neuen Leistungen nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist«, betonte sie. Dabei müssten den Apotheken auch die Investitionskosten, die durch die Anschaffung der Messgeräte zu erwarten sind, erstattet werden.

Anwesenheit von Apothekern erforderlich

In diesem Zusammenhang wies Overwiening erneut darauf hin, dass die Apotheken im GHG vorgesehenen Präventionsleistungen  nur erbringen könnten, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von seinen Plänen in der geplanten Apothekenreform abrücke – insbesondere der Möglichkeit, dass Apotheken ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apotheker betrieben werden können. »Um Prävention im Sinne des GHG leisten zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss«, betonte Overwiening.

Nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken, in denen Apothekerinnen und Apotheker jederzeit anwesend sind, sei eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert. Völlig kontraproduktiv sei zudem, dass das BMG mit der geplanten Apothekenreform den für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Vergütungstopf abschmelzen wolle, um die Notdienste der Apotheken besser zu vergüten, kritisierte Overwiening.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa