Mehr Prävention in Apotheken ausreichend vergüten |
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening steht mehr Präventionsleistungen in Apotheken offen gegenüber, fordert aber eine entsprechende Vergütung. / Foto: PZ/Screenshot
Aller Kritik zum Trotz hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch den Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh zu erkennen und zu bekämpfen. Dafür sollen Früherkennungsuntersuchungen und die Therapiemöglichkeiten ausgebaut werden.
Dem Entwurf zufolge sollen die Apotheken bei den regelmäßigen Check-ups im Alter von 25, 35 und 50 Jahren beteiligt werden. Geplant ist, dass gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse zu den Check-ups eingeladen werden und außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in Apotheken erhalten. Apotheken sollen zudem verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden werden. Geplant ist zudem, für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken neue pharmazeutische Dienstleistungen zu etablieren.
ABDA-Präsidentin Overwiening begrüßte in einem Pressestatement das Ziel der Bundesregierung, die Herzgesundheit der Bevölkerung zu verbessern und die Früherkennung kardiovaskulärer Risiken mit dem Gesundes-Herz-Gesetz zu intensivieren. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien weiterhin die häufigste Todesursache, sie seien für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Daher sei es »nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen«, sagte Overwiening.
Sie wies darauf hin, dass Apotheken bereits jetzt Präventionsmaßnahmen anbieten, die dazu beitrügen, schwere Krankheitsverläufe bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Die ABDA stehe einer Ausweitung dieser Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber, so Overwiening.
Wie genau die im GHG vorgesehenen, neuen Früherkennungsmaßnahmen im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) konzipiert werden sollen, ist aus Sicht der ABDA-Präsidentin noch unklar. »Klar ist aber, dass die Apotheken solche neuen Leistungen nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist«, betonte sie. Dabei müssten den Apotheken auch die Investitionskosten, die durch die Anschaffung der Messgeräte zu erwarten sind, erstattet werden.
In diesem Zusammenhang wies Overwiening erneut darauf hin, dass die Apotheken im GHG vorgesehenen Präventionsleistungen nur erbringen könnten, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von seinen Plänen in der geplanten Apothekenreform abrücke – insbesondere der Möglichkeit, dass Apotheken ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apotheker betrieben werden können. »Um Prävention im Sinne des GHG leisten zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss«, betonte Overwiening.
Nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken, in denen Apothekerinnen und Apotheker jederzeit anwesend sind, sei eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert. Völlig kontraproduktiv sei zudem, dass das BMG mit der geplanten Apothekenreform den für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Vergütungstopf abschmelzen wolle, um die Notdienste der Apotheken besser zu vergüten, kritisierte Overwiening.