Mehr als 17.000 neue Hilfsmittel |
Insgesamt stehen etwa 44.000 Hilfsmittel für die Versicherten zur Verfügung. / Foto: Getty Images/Huntstock
Der GKV-Spitzenverband hat den siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Überarbeitungszeitraum von März 2023 bis Februar 2024 an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Die zweite Komplettrevision und Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses zeigt, dass es in Deutschland immer mehr Hilfsmittel zur Unterstützung der Versicherten gibt. Im Fokus des aktuellen Fortschreibungsberichts stehen Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Hilfsmittel bei Diabetes und Pflegehilfsmittel.
Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagt zum siebten Fortschreibungsbericht: »Das Hilfsmittelverzeichnis sorgt dafür, dass die Versicherten ihre medizinisch notwendigen Hilfsmittel auf der Höhe des medizintechnischen Fortschritts erhalten.« In den letzten fünf Jahren wurden 17.703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert.
Insgesamt stehen gesetzlich Versicherten rund 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung. »Die Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Versicherte wird durch neue Produkte und moderne Fertigungstechniken fortwährend verbessert und weist einen hohen Praxisbezug auf«, erklärt Gernot Kiefer. Das Hilfsmittelverzeichnis schaffe Transparenz und sorge bundesweit für eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der GKV-Versicherten durch die Leistungserbringer.
Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet 42 Produktgruppen, die regelmäßig fortgeschrieben werden, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse, Produktentwicklungen und neue Fertigungstechniken bei den Versicherten ankommen. Die Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten, die Spitzenorganisationen der Hersteller und Leistungserbringer, aber auch medizinische Fachgesellschaften und Sachverständige werden in Gesprächen und durch schriftliche Äußerungen in den Fortschreibungsprozess eingebunden.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes werden im Durchschnitt je Produktgruppe elf einschlägige Organisationen im Rahmen der Fortschreibung um Stellungnahme gebeten, im Mittel nehmen jedoch nur vier davon diese Möglichkeit wahr. Trotzdem würden Versichertenbedürfnisse hinsichtlich der Produkt- und Versorgungsqualität gezielt erfasst und in den Fortschreibungen berücksichtigt.