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Wirtschaftliche Verordnung

Mediziner fürchten Kontrolle durch die Hintertür

Das geplante Arzt-Informationssystem soll Mediziner künftig detailliert über Zusatznutzen und Kosten neuer Arzneimittel informieren. Seitens der Ärzte befürchtet man allerdings, dass die neue EDV auch dazu dienen könnte, ihnen bei der Verordnung noch stärker auf die Finger zu schauen.
Stephanie Schersch
21.11.2018  14:44 Uhr

Seit vielen Monaten wird bereits über das neue Arzt-Informationssystem diskutiert, das die Mediziner bei der Auswahl von Arzneimitteln für ihre Patienten unterstützen soll. Im Oktober präsentierte das Bundesministerium für Gesundheit schließlich einen Referentenentwurf, der Mindestanforderungen für entsprechende Softwareprogramme definiert. Hintergrund ist die Nutzenbewertung, die neue Präparate in Deutschland seit 2011 durchlaufen müssen, wenn sie auf den Markt kommen. Nach Meinung des Ministeriums kommen die Ergebnisse dieser Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bislang noch zu selten im Versorgungsalltag an. Das soll sich mit der neuen Software ändern.

Neben Wirkstoffname und Anwendungsgebiet soll das System demnach künftig Informationen über den Zusatznutzen des jeweiligen Präparats auflisten mit einem Hinweis auf die maßgebliche Vergleichstherapie. Darüber hinaus sollen auch die entsprechenden Jahrestherapiekosten auf dem Bildschirm erscheinen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt das neue System im Grundsatz, mahnt allerdings, das Programm nicht mit zu vielen Informationen zu überfrachten. Nur dann könnten die Daten letztlich auch vom Arzt »im Sinne einer evidenzbasierten Information zur Unterstützung von Therapieentscheidungen berücksichtig werden«, schreibt die KBV in einer Stellungnahme.

Allerdings haben die Ärzte offenbar Bedenken, dass es bei dem neuen System tatsächlich nur darum geht, die Praxen besser zu informieren. So fehle in dem Verordnungsentwurf bislang eine Klarstellung, dass die Abbildung der G-BA-Beschlüsse keinerlei Einfluss auf mögliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen finden soll, moniert die KBV.

In diesem Zusammenhang verweisen die Ärzte auch noch einmal auf ihre Position zum Erstattungsbetrag. Der gilt als eine Art Mischpreis für alle Anwendungsgebiete, auch wenn der Zusatznutzen des Präparats bei verschiedenen Indikationen oder für einzelne Patientengruppen unterschiedlich ausfällt. Erst im Sommer hatte das Bundessozialgericht diese Auffassung bestätigt, zugleich aber nicht abschließend geklärt, was dies für das Gebot der Ärzte bedeutet, möglichst wirtschaftlich zu verordnen. Sollen die Jahrestherapiekosten nun künftig auch eine Rolle in der Praxis-Software spielen, wünschen sich die Ärzte mehr denn je eine Klarstellung im Gesetz, dass der Erstattungsbetrag für das gesamte Anwendungsgebiet eines Präparats grundsätzlich als wirtschaftlich gilt.

Kritisch äußern sich auch die Arzneimittelhersteller. Sie fürchten, dass die G-BA-Beschlüsse in der EDV »faktisch zu Therapiehinweisen für Ärzte umgedeutet werden«, wie der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) schreibt. Dabei bewerte der G-BA lediglich den Zusatznutzen eines Präparats gegenüber einer Vergleichstherapie. »Er prüft und entscheidet nicht über den therapeutischen Stellenwert des bewerteten Arzneimittels in der Versorgung.« Der vfa fordert daher, den G-BA-Beschlüssen in der EDV die Leitlinien der Fachgesellschaften zur Seite zu stellen. Sie böten eine therapeutische Einordnung von Arzneimitteln und eine »praxisorientierte Informationsbasis«.

 

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