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Sorglos schön im Alter?

09.05.2005  00:00 Uhr

Sorglos schön im Alter?

von Karen Aust, Berlin

Die Verharmlosung von Schönheitswahn und Schönheitsoperationen wir zunehmend kritisch betrachtet. So ist auch die jüngste Broschüre der Publikumsreihe Denk-Anstöße des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Titel «Spieglein, Spieglein an der Wand...« erschienen.

Der Traum von der ewigen Jugend ist alt. Durch die Möglichkeiten der ästhetischen Chirurgie wurde er im 20. Jahrhundert Realität. »Schminke, Schmuck, gefärbte Haare, Muskeltraining oder eine kontrollierte Diät ­ dagegen ist nichts einzuwenden. Man arbeitet an seinem Körper, aber man verletzt ihn nicht«, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Rahmen der Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Broschüre in Berlin.

Der Weg zu Selbstakzeptanz und gesellschaftlicher Anerkennung scheint allerdings für viele, zunehmend junge Menschen nur mit Hilfe der ästhetische Chirurgie möglich. Die Vorstellungen, nicht den Schönheitsidealen zu entsprechen, schwächten den Worten der Ministerin zufolge Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen und könnten fatale Folgen haben: Essstörungen, Fitnesswahn und der Wunsch nach einer Schönheitsoperation blieben nicht ohne seelische und körperliche Konsequenzen.

Denn Schönheitsoperationen sind mit einem hohen gesundheitliches Risiko verbunden und sollten keineswegs bagatellisiert werden. So zeigt eine Studie der Ruhr-Universität, dass zwischen 1998 und 2002 in Deutschland 20 Menschen an den Folgen einer Schönheits-OP starben. Infekte von Haut- und Fettgewebe, Darm- und Gallenblasenperforationen, Lungenembolien, Gasbrand und Sepsis gehörten zu den Todesursachen. Für Schmidt birgt das Thema einen großen ethischen Konflikt: »Kranke Menschen, die gerne gesund wären, müssen sich unfreiwillig Operationen unterziehen, während gesunde Menschen ihre Gesundheit riskieren.«

Das BMGS nimmt die öffentliche Debatte über Schönheitsoperationen zum Anlass, um gegen die verharmlosende Darstellung ästhetischer Eingriffe gesetzlich vorzugehen. Die entsprechende Broschüre kann unter www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_24.php heruntergeladen werden.

 

Verbot für OP-Werbung dpa  Werbung für Brustvergrößerungen oder Fettabsaugen zur bloßen Figurverbesserung soll künftig nicht mehr gestattet sein.

Mit dem Verbot will die Bundesregierung dem Schönheitskult begegnen, der inzwischen auch die Jugendlichen erfasst hat. Um der steigenden Zahl ärztlicher Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit ein Riegel vorzuschieben, beschloss das Bundeskabinett Mitte April einen Änderungsentwurf zum Heilmittelwerbegesetz.

Verboten werden soll künftig »irreführende und ethisch bedenkliche Werbung« für Schönheitsoperationen. Als irreführend und suggestiv betrachtet Schmidt Werbung dann, wenn die beworbenen Behandlungen eine nicht erwiesene therapeutische Wirksamkeit haben »oder wenn fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann«.

Derzeit gelten Werbebeschränkungen nur für seriöse medizinische Behandlungen, die auf die Heilung von Krankheiten ausgerichtet sind. Unterstützt wird das Werbeverbot auch von der Bundesärztekammer.

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