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Österreich

Medikamente zur Sterbehilfe ab 2022 aus der Apotheke

In Österreich können schwer kranke Menschen vom neuen Jahr an Zugang zu einem Medikament erhalten, um ihr Leben selbst zu beenden. Das Präparat können sie beziehungsweise ihre Angehörigen dann in der Apotheke abholen oder von dort bringen lassen.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 17.12.2021  10:00 Uhr

Das Parlament in Wien beschloss am Donnerstagabend mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid. Die Möglichkeit einer Sterbeverfügung – ähnlich einer Patientenverfügung – steht allerdings nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, und unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.

Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der Richter verstößt dies gegen das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung. Dem neuen »Sterbeverfügungsgesetz« zufolge müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Verfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen, auch via BotendienstDie PZ hatte bereits darüber berichtet. 

Vorgesehen ist in erster Linie Natrium-Pentobarbital. Das Bundesministerium für Gesundheit kann »andere Präparate als Natrium-Pentobarbital als zulässiges Präparat bestimmen, wenn solche Präparate nach dem Stand der Medizin belastende Begleiterscheinungen für den Patienten minimieren oder wenn die Verfügbarkeit von Natrium-Pentobarbital eingeschränkt oder nicht mehr gegeben ist«, heißt es im Gesetz. Zudem kann der Sterbewillige eine Begleitmedikation erhalten, wenn dies für die Verträglichkeit notwendig ist. »Die Österreichische Apothekerkammer hat eine Liste jener Apotheken zu erstellen und aktuell zu halten, bei denen ein Präparat ausgefolgt wird«, heißt es zudem im Gesetz.

Die regierenden Konservativen (ÖVP) und Grünen unterstützten das Gesetz im Nationalrat ebenso wie die oppositionellen Sozialdemokraten und die liberalen Neos. Nur die rechte FPÖ stimmte nicht zu. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies darauf, dass auch Maßnahmen ergriffen würden, um Alternativen zum Suizid zu bieten. Ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sei in Arbeit. Die Regierung stelle auch mehr Geld zur Vorbeugung vor Suiziden zur Verfügung.

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