Medikamente zur Raucherentwöhnung bald auf Kassenrezept |
Daniela Hüttemann |
16.05.2025 13:30 Uhr |
Für zusätzlich verordnete Arzneimittel gilt: Drei Monate nach Behandlungsbeginn soll der Arzt prüfen, ob eine medikamentöse Unterstützung weiterhin notwendig ist. Wird die Raucherin oder der Raucher später rückfällig, besteht frühestens nach drei Jahren erneut Anspruch auf eine medikamentöse Tabakentwöhnung.
Der Beschluss des G-BA vom 15. Mai tritt nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Kraft, heißt es in der G-BA-Mitteilung. Ein genaues Datum nannte der G-BA nicht.
Mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz wurde im Sozialgesetzbuch V ergänzt, dass Versicherte, bei denen eine bestehende schwere Tabakabhängigkeit festgestellt wurde, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung haben. Der G-BA wurde beauftragt festzulegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können und hat dies auf Basis eines IQWiG-Gutachtens von Anfang 2024 nun getan.