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G-BA-Beschluss
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Medikamente zur Raucherentwöhnung bald auf Kassenrezept

Menschen mit schwerer Tabakabhängigkeit können demnächst bestimmte Arzneimittel zur Raucherentwöhnung erstmals auf Krankenkassenkosten bekommen. Die genauen Bedingungen hat der G-BA nun definiert.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 16.05.2025  13:30 Uhr
Medikamente zur Raucherentwöhnung bald auf Kassenrezept

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Woche definiert, wann eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt – die Voraussetzung für die Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung. Zudem ist die Verordnungsfähigkeit an die Teilnahme an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung geknüpft. Für diese hat der G-BA nun auch die genauen Anforderungen festgelegt.

»Aktuell gibt es vier Wirkstoffe, die zur Raucherentwöhnung zugelassen sind. Es können aber nur Arzneimittel Kassenleistung werden, die nachweislich auch bei schwerer Tabakabhängigkeit helfen, denn nur für diese Patientengruppe hat der Gesetzgeber einen neuen Leistungsanspruch eröffnet«, sagte Professor D. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Darunter fallen klassische Nikotinersatzprodukte wie Nikotinpflaster und Nikotinkaugummis, die bislang aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Alternativ (nicht kombiniert mit Nikotinersatz) ist die Verschreibung eines Vareniclin-Präparats (Champix® und Generika) zulasten der GKV möglich. Dagegen sind Präparate mit Bupropion oder Cytisin weiterhin nicht erstattungsfähig. Für sie wurden aus G-BA-Sicht keine ausreichenden Daten für einen Nutzen-Beleg vorgelegt.

Ausgangsbasis ist, dass der behandelnde Arzt die Diagnose »Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom« gestellt hat. Für die Beurteilung des Schwergrads hat der G-BA nun zwei Kriterien festgelegt:

  • Der Schweregrad kann mithilfe des Fagerström-Tests für Zigarettenabhängigkeit (FTZA) beurteilt werden. Der FTZA beruht auf der persönlichen Selbsteinschätzung der Raucherin oder des Rauchers. Ab einem Punktwert von 6 ist von einer schweren Abhängigkeit auszugehen.
  • Von einer schweren Tabakabhängigkeit ist auch auszugehen, wenn den Versicherten ein Tabakverzicht trotz bestehender Risikokonstellationen wie COPD/Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt.

Für evidenzbasierte Programme zur Tabakentwöhnung habe der G-BA im Wesentlichen die Kriterien der bestehenden Präventionsprogramme zugrunde gelegt. Es sind sowohl Online- und Präsenzkurse als auch die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) möglich. Aktuell listet das DiGA-Verzeichnis zwei verordnungsfähige DiGA zur Raucherentwöhnung: die »NichtraucherHelden-App« und »Smoke Free – Rauchen aufhören«. Im Verzeichnis der Zentralen Prüfstelle Prävention können Versicherte nach Gesundheitskursen suchen.

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