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Reaktionen zum BGH-Urteil
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»Medikamente sind keine Ramschware«

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern zur Freude der Versender das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung aus dem Jahr 2016. Die Freie Apothekerschaft, Stephan Pilsinger (CDU/CSU) und Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland kritisierten das Urteil mit teils scharfen Worten.
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 18.07.2025  14:00 Uhr

Die Freie Apothekerschaft misst dem Urteil aufgrund der aktuell gültigen Rechtslage tendenziell wenig Bedeutung bei, so der Vorstand in einer Pressemitteilung. Die Freie Apothekerschaft bestätige die Einschätzung der Bundesregierung und des Bundestags, dass die SGB-V-Regelung im Einklang mit europäischem Recht stehe. Der Verein kritisiert jedoch, dass der BGH es verpasst habe, faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Markt zu erwirken, da die Versender sich weiterhin nicht an deutsches Recht gebunden sehen. 

Die Freie Apothekerschaft werde sich »auf allen Ebenen auch weiterhin mit Nachdruck dafür starkmachen, die Vor-Ort-Apotheken im Preiskampf zu stärken und das Rabattverbot auch gegen die ausländische Konkurrenz durchzusetzen.« Die weiteren Schritte im Beschwerdeverfahren gegen die Länderliste seien von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abhängig. 

Pilsinger: »Medikamente sind keine Ramschware«

Der Vizevorsitzende des Gesundheitsausschusses Stephan Pilsinger (CSU) machte in einer Stellungnahme ebenso seiner Enttäuschung hinsichtlich der Wettbewerbsfairness Luft. Zudem sieht er auch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet: »Medikamente sind keine Ramschware, die man über den Wühltisch billig und billiger verhökern kann. Nach meinem Empfinden kann und darf es nicht sein, dass die Rahmenbedingungen für den ausländischen Versandhandel nun de facto bessergestellt sind als für unsere Vor-Ort-Apotheken.«

Für die Preisbindung gebe es seiner Ansicht nach gute Gründe. Die Tatsache, dass sich niederländische Versandhändler nicht daran halten müssen, bestürze ihn sehr: »Dass ein deutsches Gericht so blauäugig urteilt, bedauere ich sehr.« Die Enttäuschung über das Urteil ist nachvollziehbar. Doch die Nationalität eines Gerichts als Maßstab für juristische Qualität heranzuziehen, greift zu kurz – und bewegt sich inhaltlich und politisch auf dünnem Eis.

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