Massenhaft Rx-Arzneimittel ohne Rezept abgegeben? |
Cornelia Dölger |
14.10.2025 11:22 Uhr |
Dem Landgericht Mönchengladbach liegt die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Apotheker vor. / © Imago/imagebroker
Laut der Anklage geht es um den Zeitraum von November 2023 bis Dezember 2024 und insgesamt 315 Fälle. Die »Rheinische Post« berichtete zuerst darüber. In 314 Fällen soll der Apotheker demnach verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgegeben haben – darunter Schmerzmittel, Schlafmittel und Betäubungsmittel wie Tilidin und Codein. Insgesamt habe er rund 31.400 Packungen verkauft, darunter 28.000 Schachteln des angstlösenden Medikaments Alprazolam. Die Angaben der »Rheinischen Post« bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach jetzt gegenüber der PZ. Inzwischen liege die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor.
Die Arzneimittel seien nicht wie üblich über das Warenwirtschaftssystem bestellt worden, sondern telefonisch – und auffällig häufig nachts geliefert, heißt es. Ob vor diesem Hintergrund auch gegen einen oder mehrere Pharmahändler ermittelt wird, ist demnach unklar.
Bereits im Dezember 2024 hätten Ermittler die Räumlichkeiten der Apotheke durchsucht. Dabei seien Medikamente, Datenträger und 26 Kilogramm Cannabis sichergestellt worden. Der 44-jährige Apotheker wurde damals vorläufig festgenommen, kam jedoch mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß. Auslöser der Razzia war demnach ein anonymer Hinweis.
Nur drei der 26 sichergestellten Kilo Cannabis waren laut dem Bericht in der Warenwirtschaft erfasst. Daher würden dem Mann Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vorgeworfen.
Der Gesamteinkaufspreis soll sich auf etwa 230.000 Euro belaufen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft liege der Verkaufserlös bei knapp 700.000 Euro, heißt es weiter. Die genaue Summe könne nicht beziffert werden, weil unklar sei, zu welchem Preis die Medikamente verkauft wurden. Wer die Präparate im großen Stil kaufte, sei zudem unklar.
Unklar sei vorerst auch, welche Strafe dem Mann im Fall einer Verurteilung drohe. Der Gerichtssprecher erklärte, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel in Fällen vor dem Landgericht klage, in denen es um eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren gehen könnte. Was die Betriebserlaubnis betreffe, liege die Entscheidung bei der zuständigen Landesbehörde, in diesem Fall vermutlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf.