Pharmazeutische Zeitung online
Coronavirus-Schutz in der Apotheke

Maskentragen ist das Gebot der Stunde

Trotz Trennscheibe am HV-Tisch tragen Apothekenbeschäftigte fast immer eine Maske – zum Schutz der Kunden und der Kollegen. Damit folgen sie oftmals eher berufsständischen Empfehlungen als den Coronaverordungen der Länder, denn diese sehen eine Maskenpflicht nur in bestimmten Fällen vor. Die PZ hat sich bei den Apothekerkammern umgehört.
Cornelia Dölger
11.11.2020  11:55 Uhr

Steigende Infektionszahlen haben zu verschärften Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geführt. Das Gebot der Stunde für Apothekenbeschäftigte lautet daher: Maske auf, auch wenn dies nicht durchgängig vorgeschrieben ist. Die Pharmazeutische Zeitung hat bei den Apothekerkammern nachgehakt, wie der Maskenalltag der Apothekenmitarbeiter in den Bundesländern aussieht. Das Ergebnis: Oft müssen Masken nur getragen werden, wenn Apothekenmitarbeiter direkt mit den Kunden in Kontakt kommen. Geschützt hinter einer Plexiglasscheibe darf die Maske oftmals abgenommen werden. Häufig empfehlen die Kammern aber trotz zusätzlicher Schutzvorkehrungen das Tragen der Maske. Auch die Regelungen im Backoffice sind von Kammer zu Kammer unterschiedlich. Und es drohen teils saftige Bußgelder bei Missachtung der Maskenpflicht.

Maskenpflicht in der gesamten Apotheke: Bremen & Thüringen

Besonders strikte Regeln gelten für Bremen. Mit den gestiegenen Infektionszahlen haben sich hier die Vorschriften  verschärft. Anders als im Frühjahr müssen Apothekenbeschäftigte nun jederzeit und überall in der Apotheke eine Maske tragen, auch im Backoffice, erklärt Apotheker Sebastian Köhler für die Kammer Bremen. Einzige Ausnahme sei die Pause, sofern der Raum gut belüftet sei. Bußgelder bei Nichtbeachtung seien bislang von den Behörden nicht angedroht worden, sagte er der PZ.

Ähnlich wie in Bremen haben Landkreise und kreisfreie Städte auch in Thüringen weiterführende Regelungen getroffen. Zum Beispiel hätten Jena und Weimar eine generelle Maskenpflicht für das Apothekenpersonal erlassen, erklärt Kammergeschäftsführer Danny Neidel auf Anfrage der PZ. Diese gelte ansonsten nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In diesem Fall müssen die Angestellten Maske tragen, egal, wo sie sich in der Apotheke aufhalten. »Es wird nicht zwischen Kundenkontakt im Verkaufsraum oder Mitarbeiterkontakt im Backoffice unterschieden«, so Neidel. Das konkrete Vorgehen in der Apotheke regele das jeweilige Infektionsschutzkonzept.

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