| Alexander Müller |
| 24.05.2024 09:30 Uhr |
Der Streitwert für aus Sicht der Regierung mangelhafte Masken soll bei rund 270 Millionen Euro liegen. / Foto: Adobe Stock/Dominik Neudecker
So wurden im Rahmen dieses »Open-House«-Verfahrens nach Angaben der Regierung ab 2020 insgesamt rund 277 Millionen partikelfiltrierende Halbmasken (PfH) sowie rund 73 Millionen OP-Masken geliefert. Da sich die Bundesregierung in vielen Fällen von den Verträgen lösen wollte, kam es zu zahlreichen Klagen der Lieferanten.
Es seien bisher rund 80 Vergleiche geschlossen worden, heißt es in einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Der Streitwert für aus Sicht der Regierung mangelhafte Masken liegt den Angaben zufolge bei rund 270 Millionen Euro. Die meisten Fälle, auch jene, in denen der Bund in erster Instanz obsiegt habe, befänden sich derzeit noch in Rechtsmittelinstanzen.
Die AfD wollte noch wissen, warum die Regierung in einigen Fällen auf Vergleichsleistungen einlasse, obwohl den Lieferanten im Wege einer Vertragslösung keinerlei Ansprüche auf Abnahme und Kaufpreiszahlung zuerkannt wurde. Die Antwort aus dem BMG: »Der Bund schließt nur dann Vergleiche, wenn diese zweckmäßig und wirtschaftlich sind.«
Und befragt zu den Zahlungsmodalitäten bemerkt das BMG das bereits Bekannte: »Zum Zeitpunkt der Konzeption des Open-House-Verfahrens gab es eine erhebliche Verknappung von Schutzausrüstung auf dem Weltmarkt. Um konkurrenzfähig zu sein, wurden die obengenannten Zahlungsbedingungen festgelegt.«
Hinsichtlich der Gesamtkosten für Vergleiche und Gesamtstückzahlen von Schutzmasken seien neben Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch fiskalische Interessen und Verhandlungspositionen des Bunds im Rahmen von zukünftigen Vergleichsschlüssen betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Das BMG könne vor diesem Hintergrund keine Angaben machen.
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