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Wirkstoffpflaster

Mangelnde Informationen zum richtigen Umgang

Wichtige Hinweise, wie Wirkstoffpflaster, sogenannte transdermale therapeutische Systeme (TTS), korrekt anzuwenden sind, fehlen häufig in den Packungsbeilagen. Das ergab eine Analyse von 81 Präparaten, die ein Team Heidelberger Forscher nun in der »Deutschen Medizinischen Wochenschrift« (DMW) vorstellt. Die Informationslücken können die Patientensicherheit gefährden.
Christina Hohmann-Jeddi
26.03.2019  16:20 Uhr

In Deutschland werden jedes Jahr etwa drei Millionen TTS beispielsweise in der Hormonersatztherapie, zur Schmerzbehandlung oder zur Raucherentwöhnung verordnet. Die in den Pflastern enthaltenen Wirkstoffe werden direkt über die Haut ins Blut abgegeben und somit nicht über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen. Für Patienten, die ihre Arzneimittel gar nicht oder nicht regelmäßig einnehmen können – etwa aufgrund von Schluckbeschwerden oder wegen einer Demenz –, sind die Pflaster eine gute Alternative. Doch falsch angewendet können auch diese Präparate die Patientensicherheit gefährden, heißt es in einer Mitteilung der DMW. Da TTS typischerweise potente Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite enthalten, sind Anwendungsfehler oftmals lebensbedrohlich.

Umso wichtiger ist es daher, dass in den für den Patienten zugänglichen Packungsbeilagen alle relevanten Informationen dargestellt sind: Angefangen bei der sicheren Anwendung bis hin zur korrekten Entsorgung. So muss zum Beispiel, damit die Wirkstoffe richtig dosiert werden können, die Haut unverletzt und frei von Haaren sein. Der Patient sollte sie mit Wasser, aber ohne Seife reinigen und das Pflaster dann mit leichtem Druck aufkleben, erläutern die Autoren.

Wie gut die Informationen in den Packungsbeilagen entsprechender TTS ist, hat ein Forscherteam aus der Kooperationseinheit Klinische Pharmazie am Universitätsklinikum Heidelberg um Privatdozentin Dr. Hanna M. Seidling nun an 81 Präparaten untersucht. Keine einzige Packungsbeilage enthielt alle 28 Anwendungshinweise, die das Autoren-Team basierend auf einer systematischen Übersichtsarbeit als Mindestanforderung festgelegt hatte. So fehlte beispielsweise bei fast der Hälfte der Präparate die Erläuterung, dass die Medikamentenpflaster nicht zerschnitten werden dürfen. Dies ist bei Membranpflastern aufgrund der möglichen plötzlichen Freisetzung der gesamten Wirkstoffmenge unbedingt zu vermeiden, aber auch bei Matrixpflastern nicht ratsam, weil diese dann schlechter haften und es auch hier möglicherweise zu einer ungleichmäßigen Wirkstofffreisetzung kommt.

Nach Ansicht der Arzneimittelexperten sollten die Patienten darüber informiert werden, dass die Wirkstoffe über die Haut ins Blut gelangen. Nach der Entfernung sei deshalb darauf zu achten, dass die TTS mit den Klebeseiten nach innen gefaltet und in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden. Danach sollten sich die Patienten die Hände waschen. Die benutzten Pflaster dürften nicht in falsche Hände, etwa von Kindern, geraten, da selbst nach einer mehrtägigen Applikation noch erhebliche Wirkstoffmengen in den Pflastern vorhanden sind.

Formell würden alle TTS die Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde erfüllen, heißt es in der Mitteilung weiter. Doch insbesondere die Angaben zur Anwendungsdauer und der Hinweis, dass in den meisten Fällen nicht mehr als ein Pflaster gleichzeitig aufgebracht werden sollte, fehlen nach Ansicht der Autoren noch in diesen Vorgaben, was das Risiko für Medikationsfehler erhöht. Langfristig seien daher bessere Standards und behördliche Vorgaben für die Packungsbeilagen erforderlich. Die Autoren fordern Apotheker und Ärzte auf, die Patienten genau über die korrekte Anwendung der TTS zu informieren, um Fehler zu vermeiden. Einen Flyer, der für die Beratung genutzt werden kann, stellt die Uni Heidelberg zum Download zur Verfügung.

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