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MedCanG

Mailaktion gegen Cannabis-Versandverbot

Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) will die Vorgaben für Medizinalcannabis verschärfen und damit der umstrittenen Verschreibungspraxis von Medizinplattformen einen Riegel vorschieben. Die Hanflobby macht dagegen mobil. Bei Teilen der geplanten Neuregelung sieht der Bundesrat noch Nachbesserungsbedarf. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 17.11.2025  15:00 Uhr
Mailaktion gegen Cannabis-Versandverbot

Mit verschärften Regeln für Onlineverschreibung sowie Versand von Cannabisblüten will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Missbrauch begegnen. Dafür soll der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) sorgen, der unlängst vom Kabinett abgesegnet wurde.

Kritiker, etwa der Deutsche Hanfverband (DHV), sehen das Vorhaben als Angriff auf die Versorgungssicherheit von Cannabispatienten. Gegen die geplante Verschärfung hat er Verband nun eine Mailaktion gestartet, bei der »lokale« Abgeordnete zu dem Thema angeschrieben werden können. Der Entwurf soll Anfang kommenden Jahres im Bundestag beschlossen werden.

Ursprünglich hatte man nur Unionsabgeordnete auf der Agenda, heißt es vom DHV. Weil aus der SPD allerdings »zunehmend unkritische Äußerungen zum Gesetzentwurf« gekommen seien, habe man die Aktion entsprechend ausgeweitet.

Als ein Argument in dem Beispielanschreiben heißt es, dass stationäre Apotheken »die Vielfalt an medizinischen Cannabisvarianten« nicht vorrätig haben könnten. »Sie müssen die Arzneimittel in der Regel erst bestellen und verkaufen sie zu wesentlich höheren Preisen als Versandapotheken.« Daher sei der Versandhandel über Plattformen unbedingt aufrechtzuerhalten, um die Versorgung von Cannabispatienten zu sichern. »Die vorgesehenen Verbote von Telemedizin-Verordnungen und Apothekenversand für Cannabis würden die Versorgung verschlechtern, Praxen belasten und Patienten zurück in den Schwarzmarkt drängen.«

Umstrittene Plattformen

Den Vertrieb über die Plattformen sieht das BMG hingegen als Risiko. Insbesondere auf Telemedizinplattformen sind Verordnungen leicht zu bekommen, seit Cannabisblüten mit der Teillegalisierung aus dem Betäubungsmittelgesetz entlassen wurden. Oft genügt es, einen Gesundheits-Fragebogen auszufüllen, um an ein telemedizinisch ausgestelltes Rezept zu kommen.

Dass die Importzahlen für Cannabisblüten seither in die Höhe geschnellt sind, während die Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nur leicht stiegen, ist für das BMG ein Alarmzeichen;  allzu einfach sei der Zugang, zudem werde die Grenze zwischen medizinischem und Genussgebrauch verwischt. Mit dem MedCanG soll der florierende Onlinehandel abgeschaltet werden. Zentrale Inhalte sind besagtes Versandverbot sowie die Pflicht zum persönlichen Arztkontakt bei Erst- und Folgeverschreibungen.

Im Sommer legte das BMG den Referentenentwurf vorAnfang Oktober segnete das Bundeskabinett ihn ab. Am 5. November beriet der Gesundheitsausschuss des Bundesrats darüber. Die Bundestagsabstimmung ist für Anfang 2026 geplant. Das BMG sieht dem weiteren Verlauf gelassen entgegen. Man habe vor, das durch die laxe Verschreibungspraxis entstandene Sucht- und Gesundheitsrisiko zu senken, dazu würden »durch nationale Vorgaben« die Möglichkeit der telemedizinischen Verschreibung eingeschränkt, so ein Sprecher auf PZ-Anfrage. 

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat allerdings noch Fragen. Insbesondere die Neuregelung zum vorgeschriebenen Arztkontakt solle die Länderkammer hinterfragen, empfiehlt der Ausschuss. Nach geltender Rechtslage sei im Fall des begründeten Verdachts eines Verstoßes gegen diese Regelung »keine unabhängige Prüfung möglich, ob die Vorgaben eingehalten wurden«, monieren die Ausschussmitglieder. Hier möge der Bundesrat das BMG auffordern, eine entsprechende rechtssichere Lösung zu finden. Der Bundesrat soll an diesem Freitag über die Ausschussempfehlung entscheiden.  

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