Lunapharm-Chefin zu Haftstrafe verurteilt |
Nach langen Prozesstagen gibt es nun ein Urteil im Fall Lunapharm. / © picture alliance/dpa
Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte Krautz-Zeitel am heutigen Vormittag wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig. Zudem muss sie rund 370.000 Euro aus ihrem Privatvermögen zahlen. Von der Firma Lunapharm werden etwa 1,16 Millionen Euro eingezogen. Die Kammer sah es nach eigenen Angaben als erwiesen an, dass die Frau illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt hat. Krautz-Zeitel hatte die Vorwürfe stets bestritten. Zwischen 2015 und 2018 hatte sie Medikamente über die griechische Ozbagdzi-Apotheke bezogen und in Deutschland vertrieben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar hatte das Landesgesundheitsamt im Mai 2017 diesen Handel verboten. Dennoch seien aus Sicht des Gerichts bis Juli 2018 weitere Lieferungen aus dieser Apotheke über Rechnungen eines Großhändlers aus Zypern verschleiert worden.
Das ARD-Magazin »Kontraste« enthüllte im Juli 2018 den Skandal um gefälschte Krebsmedikamente der Firma Lunapharm mit Sitz im brandenburgischen Blankenfelde-Mahlow. Kurz nach Bekanntwerden des Eklats 2018 trat Brandenburgs Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) zurück. Die SPD-Fraktion im Landtag bezeichnete den Rücktritt damals als richtigen Schritt und forderte Konsequenzen für die Arzneimittelaufsicht. Auch die Stiftung Patientenschutz verlangte eine Neuordnung der Medikamentenaufsicht. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Skandal beschloss der Bundestag im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) mehrere Maßnahmen. Unter anderem wurden den Bundesbehörden in der Überwachung mehr Möglichkeiten gegeben.
Im Oktober 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Krautz-Zeitel sowie den deutschen Betreiber der in Griechenland ansässigen Apotheke Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Handels mit gefälschten Arzneimitteln. Die Lunapharm-Chefin ging gerichtlich dagegen vor, dass ihr die Großhandels- und Herstellungserlaubnis entzogen wurde – das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Landgericht Potsdam wiesen die Klage jedoch zurück.