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Versandhandel

Logistiker sollen Arzneimitteltransport melden

Die ungleichen Bedingungen beim Arzneimittelversand will die Union anpacken. Aus der Apothekerschaft kommen jetzt konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Angesichts von Apothekensterben einerseits und Rekordumsätzen der EU-Versender andererseits kommen die »gleichlangen Spieße« wieder ins Spiel. Das BMG sieht bislang allerdings kein Problem.
Cornelia Dölger
10.02.2025  15:30 Uhr
Bilaterales Abkommen zur gemeinsamen Kontrolle

Bilaterales Abkommen zur gemeinsamen Kontrolle

Bislang verweisen die nationalen Behörden bei Fragen nach Kontrollen der EU-Versender auf die Zuständigkeit der EU, weshalb sich das Thema im Kreis dreht. Tatsächlich sieht auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hier grundsätzlich kein Problem. So gebe es keine Hinweise, dass etwa eine Kühlkettenpflicht bei legalem Arzneimittel-Versandhandel nicht eingehalten werde, so eine BMG-Sprecherin zur PZ. Und: »Konkrete Probleme in der Überwachung sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt.« Hierzu stehe man im Kontakt mit den niederländischen Behörden.

Um die Versender einzufangen, gab es schon mehrere Vorstöße. So forderte die Freie Apothekerschaft, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geführte Länderliste zu aktualisieren und die Niederlande von der Liste zu streichen. Passiert ist bislang aber nichts.

Um Überwachungslücken beim Versandhandel zu schließen, forderte die FDP vorigen Sommer im damaligen Thüringer Landtag zudem ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Dieses sollte eine gemeinsame Kontrolle ermöglichen. »Wenn es auf diesem Gebiet schon einen Wettbewerb gibt, muss er fair sein«, sagte der damalige Thüringer FDP-Landtagsabgeordnete Robert-Martin Montag der PZ.

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