Logistiker sollen Arzneimitteltransport melden |
Cornelia Dölger |
10.02.2025 15:30 Uhr |
Die Logistikunternehmen sollen den Aufsichtsbehörden melden müssen, wenn sie Arzneimittel transportieren, so eine Forderung. / © IMAGO/NurPhoto
Gründe für das Apothekensterben gibt es etliche, etwa die steigenden Personal- und Sachkosten bei stagnierendem Honorar, der Fachkräftemangel und zu wenig Berufsnachwuchs. Und über allem schwebt das Damoklesschwert des Versandhandels. Dieser wartete seit Jahren auf die Gelegenheit, sich im Rx-Markt einzurichten. Mit dem E-Rezept und Card Link kam der erhoffte Schub; umstrittene Bonus- und Rabattmodelle sowie Werbemillionen für teure Testimonials befeuern den Höhenflug weiter.
Dass Doc Morris und Co. die Versorgungslücke füllen können, die sich durch immer weniger Apotheken auftut, glaubt der Gesundheitsforscher David Francas aber nicht – zumindest vorerst. Bislang seien die lokalen Apotheken »unverzichtbar«, so der Wormser Professor für Daten- und Lieferkettenanalyse zur PZ. Der Rx-Anteil der Versender liege derzeit bei nur 1 Prozent.
Allerdings erscheine der Rx-Anteil ausbaufähig, wenn Hürden wie Wartezeiten beim Bestellen und Liefern wegfielen. Die zunehmende Akzeptanz digitaler Prozesse insbesondere auch bei der älteren Bevölkerung komme hinzu.
Nicht nur deshalb gilt es, die Wettbewerbsbedingungen zwischen lokalen Apotheken und Versendern endlich fair zu gestalten. Die Forderung ist nicht neu, kommt aber im laufenden Bundestagswahlkampf wieder auf. So kündigte der CDU-Gesundheitspolitiker Georg Kippels unlängst an, sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen starkmachen zu wollen. Das Thema faire Wettbewerbsbedingungen gehöre in der kommenden Legislatur unbedingt auf die Agenda der Union, so Kippels zur PZ.
Auch Benedikt Bühler, Vorsitzender des Verbands innovativer Apotheken (via) und wie Georg Kippels Mitglied im Bundesfachausschuss für Gesundheit der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, sieht das Thema unter der nächsten Bundesregierung gesetzt. Der Versandhandel müsse gesetzlich zum Einhalten der GDP-Regeln gezwungen werden, so Bühler. Es brauche dringend eine nationale Regelung.
Konkret müsse gesetzlich festgelegt werden, dass die Logistikunternehmen den Aufsichtsbehörden, je nach Bundesland etwa Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen, melden müssten, wenn sie Arzneimittel transportieren. Den Kontrolleuren müssten dann regelmäßig Transportprotokolle etwa hinsichtlich der Kühlkette vorgelegt werden, forderte Bühler im Gespräch mit der PZ.
Bislang verweisen die nationalen Behörden bei Fragen nach Kontrollen der EU-Versender auf die Zuständigkeit der EU, weshalb sich das Thema im Kreis dreht. Tatsächlich sieht auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hier grundsätzlich kein Problem. So gebe es keine Hinweise, dass etwa eine Kühlkettenpflicht bei legalem Arzneimittel-Versandhandel nicht eingehalten werde, so eine BMG-Sprecherin zur PZ. Und: »Konkrete Probleme in der Überwachung sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt.« Hierzu stehe man im Kontakt mit den niederländischen Behörden.
Um die Versender einzufangen, gab es schon mehrere Vorstöße. So forderte die Freie Apothekerschaft, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geführte Länderliste zu aktualisieren und die Niederlande von der Liste zu streichen. Passiert ist bislang aber nichts.
Um Überwachungslücken beim Versandhandel zu schließen, forderte die FDP vorigen Sommer im damaligen Thüringer Landtag zudem ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Dieses sollte eine gemeinsame Kontrolle ermöglichen. »Wenn es auf diesem Gebiet schon einen Wettbewerb gibt, muss er fair sein«, sagte der damalige Thüringer FDP-Landtagsabgeordnete Robert-Martin Montag der PZ.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.