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Drogenbeauftragte:
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Lobbyisten promoten Cannabis 

Die Nachfrage nach Cannabis auf Rezept hat nach Ansicht der deutschen Drogenbeauftragten nicht nur rein medizinische Gründe. »Uns ist vollkommen klar, dass es Druck von Patienten gibt, denen von Lobbyisten eingeredet wird, dass Cannabis immer die beste Medizin ist«, sagte Marlene Mortler der Deutschen Presse-Agentur am Rande einer UN-Drogenkonferenz in Wien.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 18.03.2019  12:02 Uhr

Die seit zwei Jahren in Deutschland erlaubten Cannabis-Arzneimittel seien für manche Patienten sinnvoll, aber »nicht die erste Wahl«, sagte die Beauftragte der Bundesregierung. »Es gibt viele andere gut wirkende, besser wirkende Medikamente.« Der Internationale Drogenkontrollrat (INCB), der die Einhaltung von UN-Drogenverträgen überwacht, kritisierte vor kurzem, dass einige Länder Cannabis als Medizin für verschiedenste Beschwerden zulassen, obwohl die Wirksamkeit nur für Patienten mit Multipler Sklerose, Epilepsie oder mit Nebenwirkungen von Chemotherapie belegt sei.

Eine zu liberale Verschreibungspraxis könne den Eindruck erzeugen, Cannabis sei auch als Droge harmlos, warnten die Experten des INCB. Mortler nahm an einer Sitzung der Suchtstoffkmmission der Vereinten Nationen teil, in der UN-Mitglieder die internationale Drogenpolitik regelmäßig weiterentwickeln. Kommende Woche wird das Gremium über den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation beraten, den Cannabis-Bestandteil Cannabidiol (CBD) von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Das nicht psychoaktive CBD wird für Arzneimittel verwendet. Die WHO schlage jedoch nicht vor, Cannabis ganz zu legalisieren, betonte Mortler.

Die Gefahren des Missbrauchs bei der medizinischen Anwendung von Cannabis waren auch bereits Thema des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) sowie bei der Bundesapothekerkammer (BAK). Die BAK wies ebenfalls auf die »recht massiven Cannabis-Lobby« hin und warnte vor der »schleichenden Grenzverwischung zwischen Cannabis als Arzneimittel und Cannabis als Genussdroge«.

 

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