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Lob und Kritik für Digital-Gesetze

Die Digital-Gesetze, die der Bundestag heute beschlossen hat, sind auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während die Apothekerschaft, Pharmaverbände und Krankenkassen die Gesetze überwiegend begrüßten, übten Ärzteverbände Kritik.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 14.12.2023  17:50 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Mehrheit der Ampelparteien das »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) und das »Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG) verabschiedet. Demnach sollen E-Rezepte Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden. Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen – es sei denn, sie lehnen dies ab. Das GDNG soll die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung erleichtern. Laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) bedeuten die Gesetze einen »Quantensprung«, mit dem im deutschen Gesundheitswesen »endlich das digitale Zeitalter« eingeläutet werde.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßte insbesondere die E-Rezept-Pflicht ab 2024 und kündigte an, dass die Apothekerschaft die Umsetzung der Digitalisierung weiterhin aktiv begleiten und gestalten werde. Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann forderte, dass die Apotheken bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (EPA) mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten müssten. Bei der neuen Leistung assistierte Telemedizin in Apotheken dürften keine kapitalgesteuerten Anbieter zum Zuge kommen. Dass sich die Krankenkassen künftig in die E-Rezept-Einlösung einmischen dürfen, sehe die Apothekerschaft kritisch, betonte Hubmann.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lobte die Digitaloffensive grundsätzlich. Das Digital-Gesetz gebe der elektronischen Patientenakte »den Schub, der sie als EPA für alle zum Herzstück eines digitalen Gesundheitswesens« mache. Den Zeitplan für die EPA kritisierte der GKV-Spitzenverband aber als »zu straff« und schlug vor, die Akte im Juli 2025 zu starten. Dann hätten die Versicherten genug Zeit für eine informierte Entscheidung. »Denn es hilft letztlich niemandem, wenn die Opt-Out-EPA zwar schnell, aber unausgereift eingeführt wird«, so der GKV-Spitzenverband.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sprach sich dafür aus, auch die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen als Videobehandlung zu ermöglichen. Fraglich sei der Versorgungsnutzen bei der assistierten Telemedizin durch Apotheken. Hier seien Modellprojekte sinnvoller als eine flächendeckende Einführung.

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