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Komplementärmedizin bei Krebs

Leitlinie mit vier neuen Themen

Seit einem kürzlichen Update enthält die S3-Leitlinie zu Komplementärmedizin bei Krebs vier neue Themen. So gibt es jetzt Kapitel zu Methadon, dem Vulkangestein Zeolith, Cannabinoiden und der Heilpflanze Artemisia annua (Beifuß).
Kerstin A. Gräfe
17.06.2024  12:00 Uhr
Zeolith und Beifuß: Empfehlung weder dafür noch dagegen

Zeolith und Beifuß: Empfehlung weder dafür noch dagegen

In einer randomisierten kontrollierten  Studie zum Einfluss einer Zeolith-Einnahme auf das Auftreten von Chemotherapie-induzierter peripherer Neuropathie unter Oxaliplatin-Chemotherapie zeigte sich kein signifikanter Unterschied zwischen Verum- und Placebogruppe. Insgesamt sei die Datenlage nicht ausreichend, lautet das Fazit der Autoren. Somit könne weder eine Empfehlung für noch gegen die Gabe von Zeolith bei diesen Patienten ausgesprochen werden.

Zur gleichen Einschätzung gelangen die Autoren bei Artemisia annua (einjähriger Beifuß). Das aus der Pflanze  extrahierte Artemisinin und seine halbsynthetischen Derivate, zum Beispiel Artesunat, haben einen wichtigen Platz in der Malariatherapie, werden aber auch in der Onkologie angewendet. Randomisierte klinische Studien zur ihrer Wirksamkeit auf Mortalität, Morbidität und Lebensqualität bei onkologischen Patienten liegen nicht vor. Es gibt jedoch präklinische Studien und erste Orientierungsstudien mit experimentellen Endpunkten.

In einer solchen zeigte sich aber kein signifikanter Unterschied von Artesunat gegenüber Placebo und auch die Methodik ließ viele Fragen offen. Nicht zuletzt stellen die Leitlinienautoren die Anwendung angesichts der sehr kurzen Halbwertszeit von weniger als einer Stunde infrage.

Neues zu Cannabinoiden

Im Kapitel »Cannabinoide« finden sich gleich fünf neue Empfehlungen. Für die Indikation Anorexie/Kachexie kann für Δ-9-Tetrahydrocannabinol (THC) allein beziehungsweise die Kombination von THC und Cannabidiol (CBD) keine Empfehlung für oder gegen den Einsatz ausgesprochen werden. Etwas differenzierter fällt die Empfehlung in Sachen Schmerz aus: Cannabis-basierte Medikamente allein können Krebsschmerzen, die nicht auf Opioide ansprechen, nicht lindern; es gibt aber Hinweise aus klinischen Studien, dass Cannabinoide bei Krebsschmerz wirksam sein könnten, wenn sie kombiniert mit anderen Schmerzmitteln und in Ergänzung zur Standardtherapie angewendet werden. Somit lautet der entsprechende Passus: »Eine kombinierte Einnahme von THC und CBD zur Schmerzbehandlung kann ergänzend bei Patienten unter Standardtherapie erwogen werden.«

Erwogen werden können THC/CBD ebenfalls zur Linderung von Chemotherapie-verursachtem Erbrechen und Übelkeit bei Patienten, bei denen die üblichen Medikamente zur Vorbeugung nicht ausreichend gut wirksam waren. In puncto Verbesserung der Lebensqualität sehen die Autoren die Datenlage als nicht ausreichend an: »Es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung von THC oder THC/CBD bei onkologischen Patienten mit dieser Indikation gegeben werden.«

Die Überarbeitung erfolgte unter Federführung der Fachgesellschaften Deutsche Krebsgesellschaft, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Prävention und Integrative Onkologie, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie.

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