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Modellprojekte

Legaler Verkauf von Cannabis in Schweizer Apotheken

Im Rahmen von Pilotversuchen soll im kommenden Jahr freiverkäufliches Cannabis über den HV-Tisch bestimmter Schweizer Apotheken gehen. Die Modellprojekte beziehen sich vor allem auf die großen Schweizer Städte Zürich, Basel, Genf und Bern. Dort sollen Teilnehmer und Teilnehmerinnen Cannabis zum Schwarzmarktpreis beziehen können. Allerdings gibt es regulatorische Vorgaben. Die Pilotprojekte werden zudem wissenschaftlich eng begleitet.
Charlotte Kurz
27.01.2021  12:00 Uhr

Apotheken sollen Cannabis zum Schwarzmarktpreis verkaufen

Das Cannabis selbst soll in Apotheken oder auch in sogenannten Social Clubs, also privat organisierte Vereine, verkauft werden. Es müsse aber von fachkundigem Personal abgegeben werden, das Cannabis muss zudem sicher gelagert sein, heißt es in einem Verordnungsentwurf, der der PZ vorliegt. Dabei werde es nicht vom Bund finanziert, sondern müsse verkauft und dürfe nicht unentgeltlich abgegeben werden, so der Sprecher. Es soll sich dabei um Schweizer Hanf handeln, da Importe aus dem Ausland nicht erlaubt sind. Welche Produkte genau verkauft werden, entscheiden die jeweiligen Projekte, auch dort gebe es aber Vorgaben, erklärte der BAG-Sprecher. So darf das Cannabis laut Verordnungsentwurf einen THC-Gehalt von 20 Prozent nicht übersteigen und muss von hoher Qualität sein. Zudem müsse der Preis den Wirkstoffgehalt berücksichtigen. Der Verkaufspreis sollte sich weiter am ortsüblichen Schwarzmarktpreis orientieren, betonte der Sprecher.

Städte und Gemeinden, die ein entsprechendes Projekt starten wollen, müssen Details für einen auf maximal fünf Jahre beschränkten Versuch abgeben. Ab Inkrafttreten des Gesetzes könnten die Pilotversuche in den nachfolgenden zehn Jahren durchgeführt werden. Die Projektversuche müssen zudem von einer wissenschaftlichen Studie begleitet sein. Mit dem Antrag müssen die teilnehmenden Städte »eine detaillierte Beschreibung der Studie und der angewandten Methodik« einreichen, erklärte der Sprecher der PZ. Dabei werden Anträge mit Studien, die keine neuen oder zusätzlichen Erkenntnisse versprechen, nicht bewilligt, betonte er. In Zürich möchte beispielsweise die Universität Zürich Medienberichten zufolge den Antrag der Stadt unterstützen.

Das Ziel sei laut Verordnungsentwurf, mit den Projekten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten, das Konsumverhalten, sozioökonomische Aspekte, den Jugendschutz, die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder auch den Drogenmarkt eines bestimmten Gebiets zu erhalten.

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