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Modellprojekte

Legaler Verkauf von Cannabis in Schweizer Apotheken

Im Rahmen von Pilotversuchen soll im kommenden Jahr freiverkäufliches Cannabis über den HV-Tisch bestimmter Schweizer Apotheken gehen. Die Modellprojekte beziehen sich vor allem auf die großen Schweizer Städte Zürich, Basel, Genf und Bern. Dort sollen Teilnehmer und Teilnehmerinnen Cannabis zum Schwarzmarktpreis beziehen können. Allerdings gibt es regulatorische Vorgaben. Die Pilotprojekte werden zudem wissenschaftlich eng begleitet.
Charlotte Kurz
27.01.2021  12:00 Uhr

Experimentierartikel bildet rechtliche Grundlage

Hintergrund ist eine geplante Änderung im Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz. Der Nationalrat, also die große Parlamentskammer in Bern, hat sich vergangenes Jahr für einen sogenannten Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen. Auch der Ständerat, die kleine Kammer, die die Kantone repräsentiert, hat im September 2020 zugestimmt. National- und Ständerat bilden gemeinsam die Bundesversammlung im Berner Bundeshaus. Die nächste Hürde, die ein Bundesgesetz in der Schweiz nehmen muss, ist das sogenannte fakultative Referendum. Damit ist eine Frist von 100 Tagen eingeräumt, in der die Schweizerinnen und Schweizer eine Volksabstimmung über das Gesetz ins Leben rufen können. Geschieht dies nicht, erlischt diese Frist und das Gesetz kann in Kraft treten. Vor wenigen Tagen ist diese Frist zum Cannabis-Experimentierartikel abgelaufen. Nun muss jedoch noch der Bundesrat, also die Regierung und damit die oberste leitende Behörde des Bundes, zustimmen. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung soll im Mai 2021 erfolgen, erklärte der BAG-Sprecher.

In der Schweiz fand in den vergangenen Jahren eine zunehmende Entkriminalisierung von Cannabis statt. Seit 2013 wird nur noch ein Bußgeld von 100 Franken fällig, wenn jemand beim Cannabis-Konsum ertappt wird. Der Besitz von unter 10 Gramm Cannabis ist zudem straffrei. Die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist seit 2011 erlaubt. Dabei ist eine Bewilligung des BAG nötig, um Medizinalcannabis zu erhalten. Diese gilt für 12 Monate und muss anschließend erneuert werden. Medienberichten zufolge stellte das BAG 2018 rund 3000 solcher Bewilligungen aus. Wer keine Bewilligung hat, kann lediglich ein Cannabis-Arzneimittel erhalten, das Cannabis-Spray Sativex®. Dies ist jedoch nur im Fall von Spastik bei Multipler Sklerose möglich, heißt es auf der BAG-Website.

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