Lauterbachs Worten der Wertschätzung müssen Taten folgen |
Der Wunsch ganz vieler Apotheker sind neue Lieferverträge, und zwar solche ohne Null-Retaxation. Overwiening würde die Aussage eines Fragestellers unterschreiben, die Krankenkassen seien nicht an der Versorgung der Menschen interessiert, sondern ausschließlich an ihrem Geldbeutel. Sie beschrieb die Verhandlungen mit Krankenkassen als mühsam und zäh. Zudem landeten sie häufig vor der Schiedsstelle, was einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeutet.
Ihrer Ansicht nach müsse der Staat viel kritischer hinsehen, wofür die Krankenkassen die Beiträge der Versicherten verwenden. Beispielsweise werbe eine AOK dafür, OTC-Arzneimittel bei Versendern zu bestellen. Das wäre schon ein Grund für die Aufsicht der Krankenkassen, aktiv zu werden, schätzte Overwiening dieses Gebaren ein.
Sie bestätigte, dass sie die Zusage aller drei Ampelkoalitionäre habe, die Nullretaxation abschaffen zu wollen. Dazu müsse der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch V ändern. »Wir haben den Abgeordneten und dem BMG differenzierte Formulierungsvorschläge gemacht. Darauf werden wir pochen. Wir werden dafür kämpfen, dass diese als Änderungsantrag in das ALBVVG hineingenommen werden.«
An Apotheker, die Kontakt mit Abgeordneten haben, appellierte sie, dass diese das Thema »Schutz vor Nullretaxationen« unbedingt ansprechen sollten. Eine Formulierungshilfe dazu ist über die Pressestelle der ABDA erhältlich, die auch direkt von der Pressestelle an den Abgeordneten geschickt werden kann.
Damit die Apotheker den Krankenkassen nicht ausgeliefert sind, ist der der Gesetzgeber gefordert, so Overwiening. »Er muss uns stärken, uns Freiräume und die Flexibilität geben, damit wir die Menschen versorgen können.« Die Flexibilität diene nicht der Bequemlichkeit der Apotheker, sondern ausschließlich der ordentlichen, richtigen und verlässlichen Versorgung der Menschen. Auf die Krankenkassen könne man bei diesem Thema nicht zählen, sagte Overwiening.
Daher sei das ALBVVG bei aller Kritik an den Ausarbeitungen zu begrüßen. Sie erkennt die grundsätzliche Bereitschaft des Gesetzgebers, einen Engpassausgleich zu zahlen, an. Die Höhe von 50 Cent sei »frech und inakzeptabel«, daher sei dieser Betrag ihrer Ansicht nach ein Platzhalter.
Aber gesetzliche Rahmenbedingungen seien das, was gebraucht würde, und an denen auch die GKV nicht vorbeikomme. Das gelte insbesondere für den Schutz vor Retaxationen. »Man könnte auch sagen: Der Gesetzgeber muss seine Leistungserbringer – Apothekerinnen und Apotheker – vor den Krankenkassen schützen«, formulierte Overwiening es ganz deutlich.