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Heimversorgung und Berufsbezeichnung

Lauterbachs neue E-Rezept-Versprechen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiß, dass noch nicht alles rund läuft seit der Einführung des E-Rezepts. Jetzt plant er weitere Anpassungen, um akute Probleme zu beheben. Das geht aus einem Brief des Ministers an den SPD-Abgeordneten Matthias Mieves hervor.
Alexander Müller
23.02.2024  09:00 Uhr

Korrektur der Berufsbezeichnung

Lauterbach kündigt daher nun an, den Nutzen der Angabe sowie verschiedene Möglichkeiten zur Handhabung des Problems zu prüfen, »zum Beispiel die Umwandlung des Datenfelds von einem Freitextfeld zu einem strukturierten Datenfeld oder die Möglichkeit der Korrektur des Datenfelds durch die Apotheke, wie es auch bei analogen Rezepten möglich ist«.

Eine vollständige Streichung der Angabe wäre dem DAV zwar lieber gewesen, mit strukturierten Daten – also einer vorgegebenen Auswahl an Bezeichnungen – könnte die Apothekerschaft aber leben. Die neu ins Spiel gebrachte Möglichkeit zur Korrektur wäre eine weitere Option, müsste aber auch erst technisch umgesetzt werden, weshalb der Retaxverzicht der gangbarere Weg sein dürfte. Jedenfalls hat Lauterbach seinen Willen in der Sache klar bekundet.

Eine weitere Schwachstelle sind die Freitextfelder. Die formale Korrektheit lässt sich in Pflichtfeldern leichter prüfen. »Aufgrund dieses Umstands wird allen Leistungserbringern empfohlen, Freitextverordnungen nur zu verwenden, wenn dies zwingend notwendig ist. Grundsätzlich ist es das Ziel des BMG, die Nutzung von Freitextfeldern zu minimieren, um mögliche Fehler auszuschließen«, verspricht Lauterbach.

Noch immer kommt es vor, dass Patienten vor ihrem Rezept in der Apotheke auftauchen, weil in der Praxis die Stapelsignatur verwendet wird. Lauterbach hat dafür wenig Verständnis. Die Komfortsignatur stehe allen Praxen zur Verfügung und werde von den PVS-Anbietern umgesetzt. Die Nutzung der Komfortsignatur werde vom BMG und der Gematik empfohlen. Das Ministerium hatte die KBV sogar extra aufgefordert, die Nutzung der Komfortsignatur in den Arztpraxen weiter voranzutreiben.

Anreize zur Mehrfachverordnung

Ferner möchte der Minister Anreize zur Nutzung von Mehrfachverordnungen schaffen. Für die Behandlung chronisch Kranker soll es künftig eine jahresbezogene hausärztliche Versorgungspauschale geben, statt wie bisher quartalsweise. Dadurch soll der Anreiz zur Einbestellung der Patientinnen und Patienten zur ausschließlichen Ausstellung eines Folgerezepts im Folgequartal entfallen.

Mieves zeigte sich gegenüber der PZ erfreut über die Reaktion des Ministers: »Es geht voran. Wir beheben Schritt für Schritt die Schwachstellen. Wenn wir wegkommen von der Quartalslogik der Hausärzte und -ärztinnen und den Apothekern und Apothekerinnen Freiräume zurückgeben, kann das E-Rezept richtig erfolgreich werden. Wenn wir dann noch in den Heimen und mit weniger Freitextfeldern den Rezeptlauf vereinfachen, gewinnen alle. Die Apotheker haben es verdient, dass das E-Rezept zuverlässig Spaß macht.« Retaxationen dürften kein »Show-Stopper« für das E-Rezept sein.

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