Lauterbachs Apothekenreform soll Millionen einsparen |
Alexander Müller |
07.11.2023 17:55 Uhr |
So viel zu den Maßnahmen für die Apotheken. Im BMG gibt es aber generell die Einsicht, dass in den vergangenen Jahrzehnten ein Übermaß an Bürokratie entstanden ist, namentlich »zu kleinteilige Dokumentationspflichten oder nicht erforderliche Doppelstrukturen«. Von den insgesamt 72 Maßnahmen sind alle Bereiche betroffen: die ambulante und die stationäre Versorgung, der Arzneimittelbereich inklusive der geplanten Apothekenreform, die Langzeitpflege und der Hilfsmittelbereich, die Digitalisierung und schließlich Maßnahmen mit europäischem oder internationalem Bezug. Das BMG unterscheidet jeweils zwischen geplanten, laufenden und bereits umgesetzten Maßnahmen.
Das partielle Retaxverbot ist im Arzneimittelbereich als einzige bereits umgesetzte Maßnahme gelistet. Die Präqualifizierung gilt noch als laufendes Verfahren – tatsächlich haben Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, was apothekenübliche Hilfsmittel sind, für die künftig die Präqualifizierung entfallen soll.
Zu den insgesamt sieben »laufenden Maßnahmen« zum Bürokratieabbau im Arzneimittelbereich zählt das BMG aber beispielsweise auch den Wegfall des BtM-Rezepts für Medizinalcannabis und die Abschaffung der Abgabebelege für Cannabis.