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Corona-Impfkampagne
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Lauterbach wegen Untreue angezeigt

Ende 2022 startete der Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) eine Kampagne für die Corona-Impfung. Jetzt rügt der Bundesrechnungshof Mängel bei der Auftragsvergabe. Die Linke schaltet den Staatsanwalt ein.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 04.04.2024  19:16 Uhr
Lauterbach wegen Untreue angezeigt

Der Linken-Politiker Sören Pellmann hat Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestellt wegen Untreue, Vorteilsnahme beziehungsweise Bestechlichkeit. Hintergrund ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs zu möglichen Ungereimtheiten bei der Vergabe einer Werbekampagne für die Corona-Impfung. Dies geht aus der Strafanzeige hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies die Vorwürfe zurück. Konkret geht es um die Kampagne «Ich Schütze mich» vom Oktober 2022. Dafür entstanden Pellmanns Anzeige zufolge bis Ende 2023 Gesamtkosten von 44,8 Millionen Euro. Pellmann moniert unter Hinweis auf den Rechnungshof, dass das Bundesgesundheitsministerium den Auftrag an die Werbeagentur Brinkert-Lück vergeben habe, obwohl das Ministerium einen Rahmenvertrag mit einer anderen Agentur gehabt habe, nämlich Scholz&Friends.

Verstoß gegen Vergaberecht

«Hierbei verstieß es aus Sicht des Bundesrechnungshofes gegen das Vergaberecht und schloss den Wettbewerb unzulässig aus», heißt es in Pellmanns Anzeige. Es bestehe der Verdacht, dass der öffentlichen Hand ein Schaden entstanden sei, schreibt der Vorsitzende der Linken-Gruppe im Bundestag weiter. Dazu komme der Verdacht der Vorteilsnahme, weil die Agentur Brinkert-Lück auch die SPD-Wahlkampagne 2021 verantwortet habe. «Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das BMG einen erhöhten Preis für die Vergabe» der Kampagne gezahlt habe.

Pellmann fordert die Staatsanwaltschaft auf, den «Tatvorwürfen» nachzugehen. Ein Sprecher von Lauterbachs Ministerium betonte, die Bundesregierung äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. Allgemein könne er jedoch sagen: «Das BMG teilt die Einschätzung des Rechnungshofes ausdrücklich nicht. Die Unterbeauftragung der Agentur Brinkert-Lück ist mündlich mit der Rahmenvertragsagentur Scholz&Friends erfolgt und erfüllt damit aus Sicht des BMG die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben.»

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