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Digital-Gesetze

Lauterbach versteht Sorgen der ABDA nicht

Künftig sollen die Kassen Daten ihrer Versicherten auswerten und diese auf mögliche Risiken, etwa zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), hinweisen können. Sorgen der ABDA diesbezüglich teilt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht, wie er heute auf Nachfrage der PZ mitteilte.
Anne Orth
30.08.2023  18:05 Uhr

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch grünes Licht für beide Digitalgesetze aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegeben. Das Kabinett stimmte sowohl dem Entwurf des »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (Digital-Gesetz) als auch dem Entwurf des »Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG) zu. Die PZ berichtete bereits über die Kabinettsvorlagen.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete den Kabinettbeschluss zu beiden Gesetzentwürfen am heutigen Mittwoch als »dramatischen Durchbruch«. »Die Digital-Gesetze sind das Fundament digitaler Versorgung und Forschung in unserem Gesundheitssystem. Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag als auch in der Forschung eine Aufholjagd und bauen in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa auf«, sagte er vor Journalisten in Berlin. Ziel sei es, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Das Digital-Gesetz sieht vor, dass das E-Rezept ab Januar 2024 Standard werden soll. Ab 2025 sollen Versicherte zudem automatisch eine EPA erhalten, wenn sie nicht widersprechen (»Opt-out-Regelung«). Lauterbach hofft, dass dadurch 80 Prozent aller Kassenmitglieder 2025 eine EPA nutzen. Die erste Anwendung soll eine digitale Medikationsübersicht sein. »Mit der E-Akte werden wir Nutzen stiften und unter anderem Medikationsfehler vermeiden«, sagte er. Zudem soll die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden. Apotheken sollen die Möglichkeit haben, assistierte Telemedizin anzubieten, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu schaffen.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz habe die Bundesregierung ein »neues Gleichgewicht zwischen Datennutzung und Datensicherheit geschaffen«, betonte der Minister. Künftig werde es möglich sein, alle Daten in einem sicheren Umfeld zusammenzuführen. In Deutschland werde der »größte integrierte Gesundheitsdatensatz Europas« entstehen. Lauterbach kündigte zudem an, dass das Bundesgesundheitsministerium im Anschluss an die beiden Digital-Gesetze noch in diesem Jahr ein Medizinforschungsgesetz vorlegen werde, um Klinische Studien zu beschleunigen.

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