Lauterbach macht bei Cannabisgesetz Zugeständnisse |
Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung hingegen, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Dies hatten die Länder kritisiert. Haftentschädigungen seien unwahrscheinlich, so die Bundesregierung.
Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse. Infrage kommen vor allem Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis.
Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen dadurch anfallender Fallprüfungen laut geworden. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte sich gegen die geplante Amnestieregelung ausgesprochen.