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Morgen im Bundesrat

Lauterbach macht bei Cannabisgesetz Zugeständnisse

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht auf die Länder zu, um das Cannabisgesetz im Bundesrat über die letzte Hürde zu bringen. Er gewährt mehr Spielraum bei der Umsetzung und bietet Unterstützung an. In einem Punkt aber bleibt er hart.
dpa
21.03.2024  11:35 Uhr

»Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden«, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. »Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen.«

Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor, die unter anderem verstärkte Prävention und flexiblere Umsetzungsregeln zusichert.

Lauterbach betonte: »Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an.« Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und habe die besagte Protokollerklärung vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen.

Kretschmer: Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss heraus

Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass dann mit einer völligen Blockade der Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte. Er hatte unter anderem auf eine Äußerung von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verwiesen. Dieser schrieb auf X, sein Ziel sei, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat herauskomme.

Konkret sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli können auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen.

In der Protokollerklärung sichert die Regierung den Ländern unter anderem Unterstützung bei Vorbeugung und Aufklärung zu und nennt mehrere Programme und Vorhaben. »Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz«, heißt es in der Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Online-Rechtsmagazin »Legal Tribune Online« darüber.

Zugesagt werden auch Erleichterungen bei den Vorgaben zu den Anbauvereinigungen, die noch vor dem 1. Juli gesetzlich geregelt werden sollen. Um den Vollzugsaufwand für die Länder zu reduzieren, sollten etwa »regelmäßige« statt »jährliche« Kontrollen vorgesehen werden.

Klargestellt werden solle zudem, dass nicht eine Vielzahl von Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Objekt betrieben werden dürfen. Dies solle ausschließen, dass kommerziellen »Plantagen« vergleichbare Großanbauflächen entstehen. Diese Punkte waren von den Ausschüssen des Bundesrats zuvor als Forderungen aufgeworfen worden.

Umstrittene Amnestieregelung soll bleiben

Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung hingegen, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Dies hatten die Länder kritisiert. Haftentschädigungen seien unwahrscheinlich, so die Bundesregierung.

Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse. Infrage kommen vor allem Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis. 

Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen dadurch anfallender Fallprüfungen laut geworden. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte sich gegen die geplante Amnestieregelung ausgesprochen.

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