Lauterbach ließ Pharmazieräte abblitzen |
Mona Tawab, wissenschaftliche Leiterin des Zentrallaboratoriums deutscher Apotheker, berichtete über die Reihenuntersuchung der Cannabis-Identitätstests. Die Verordnungen von Cannabisextrakten habe rasant zugenommen, während die von Dronabinol in der Anzahl in etwa gleichblieben. Die Anwendung von Schnelltests sei im Ergebnis immer dann möglich, wenn die Tests für das jeweilige Produkt auch validiert sind. Diese Validierungsunterlagen seien beim jeweiligen Hersteller anzufordern, wenn diese nicht bereits dem Testkit beigelegt sind. Das ZL hat eine Praxishilfe für Apotheken herausgegeben, um den Umgang mit Schnelltests zu erleichtern.
Die Pharmazieräte sind überzeugt, dass bei sachgerechter Anwendung Schnelltests zur Identitätsbestimmung von Cannabisblüten, -extrakten und Dronabinol im Apothekenlabor zu vergleichbaren Ergebnissen kommen, wie die Dünnschichtchromatographie. Eine entsprechende Resolution wurde hierzu ebenfalls verabschiedet.
Insolvenzrechts-Experte Jörg Bornheimer berichtete im Anschluss über die Fallstricke bei einer Apothekeninsolvenz. Hier sei die Gleichrangigkeit des Insolvenz- und des Apothekenrechtes zu beachten. Meist sei die Zahlungsunfähigkeit der tragende Insolvenzgrund oder die drohende Zahlungsunfähigkeit binnen 24 Monaten. Bornheimer empfahl, sich lieber etwas zu früh, als zu spät an einen Spezialisten für Apothekeninsolvenzen zu wenden. So könne die Insolvenz in Eigenregie und der Fortbestand der Apotheke am ehesten glücken.