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ApoRG

Lauterbach ließ Pharmazieräte abblitzen

Die »Apotheke ohne Apotheker« wurde gerade noch abgewendet. Gegen das Ansinnen im geplanten Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hatten sich auch die Pharmazieräte gestellt. Bei ihrer Jahrestagung wurde zudem eine Resolution zur Identifizierung von Cannabisblüten- und Extrakten, sowie Dronabinol verabschiedet. Außerdem wurde das Thema Apothekeninsolvenz besprochen.
AutorKontaktPZ
Datum 21.01.2025  13:30 Uhr

Die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) fand vom 13. Bis 16. Oktober in Bamberg statt. Rund 80 ehrenamtliche Pharmazieräte und Amtsapotheker aus ganz Deutschland trafen sich mit Vertretern der zuständigen Ministerien der Länder und der Standesvertretung zur Diskussion über aktuelle Themen der Apothekenüberwachung. Das Bundesgesundheitsministerium hatte keinen Vertreter geschickt, zum ausdrücklichen Bedauern der Pharmazieräte.

Der Vorsitzende der APD, Marco Bubnick, betonte, dass die „Apotheke ohne Apotheker für die Pharmaziertäe ein absolutes „no go“ darstelle. Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante radikale Umbau des Systems werde von den Pharmazieräten entschieden abgelehnt. In der verabschiedeten Resolution heißt es unter anderem: „Nur durch die ständige persönliche Anwesenheit einer approbierten Person kann eine vollständige und unterbrechungsfreie Versorgung der Bevölkerung nach §1 Abs. 1 ApoG in jeder Bedarfs- und Beratungssituation gewährleistet werden.“

Widerstand gegen das ApoRG

Annett Zielosko, Mitglied der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) der obersten Landesgesundheitsbehörden, berichtete, dass die AG AATB im November 2023 inoffiziell das Eckpunktepapier des BMG zur geplanten Reform zugespielt bekam. Im Dezember wurde eine Stellungnahme an das Ministerium übersandt. Doch die Kritik der Pharmazieräte wurde nicht aufgegriffen, Minister Lauterbach bekanntlich erst von den eigenen Kabinettskollegen gestoppt.

Zielosko merkte noch an, dass die Einflussmöglichkeiten der Länder auf das Apothekenreformgesetz sehr begrenzt seien. Denn zustimmungspflichtig seien nur Gesetze, bei denen Änderungen im Vollzug mit einhergehen oder die die Finanzen der Länder betreffen. Eigene Initiativen aus den Ländern würden zudem oft abgewiegelt werden – etwa seinerzeit beim Rx-Versandhandelsverbot.

ABDA-Geschäftsführer Recht, Lutz Tisch, stellte die möglichen Folgen des geplanten ApoRG vor. Aus seiner Sicht standen die Freiberuflichkeit des Berufsstandes und letztlich auch das Fremd- und Mehrbesitzverbot auf dem Spiel.

Die Bedeutung der Apotheke vor Ort wurde in einem Vortrag von Wolfgang Kircher deutlich. Er stellte die Ergebnisse einer WHO-Studie vor, nach der eine Adhärenzverbesserung mehr bringt, als neue Wirkstoffe oder neue Darreichungsformen.

Resolution zu Cannabis-Identitätstests

Mona Tawab, wissenschaftliche Leiterin des Zentrallaboratoriums deutscher Apotheker, berichtete über die Reihenuntersuchung der Cannabis-Identitätstests. Die Verordnungen von Cannabisextrakten habe rasant zugenommen, während die von Dronabinol in der Anzahl in etwa gleichblieben. Die Anwendung von Schnelltests sei im Ergebnis immer dann möglich, wenn die Tests für das jeweilige Produkt auch validiert sind. Diese Validierungsunterlagen seien beim jeweiligen Hersteller anzufordern, wenn diese nicht bereits dem Testkit beigelegt sind. Das ZL hat eine Praxishilfe für Apotheken herausgegeben, um den Umgang mit Schnelltests zu erleichtern.

Die Pharmazieräte sind überzeugt, dass bei sachgerechter Anwendung Schnelltests zur Identitätsbestimmung von Cannabisblüten, -extrakten und Dronabinol im Apothekenlabor zu vergleichbaren Ergebnissen kommen, wie die Dünnschichtchromatographie. Eine entsprechende Resolution wurde hierzu ebenfalls verabschiedet.

Tipps bei drohender Insolvenz

Insolvenzrechts-Experte Jörg Bornheimer berichtete im Anschluss über die Fallstricke bei einer Apothekeninsolvenz. Hier sei die Gleichrangigkeit des Insolvenz- und des Apothekenrechtes zu beachten. Meist sei die Zahlungsunfähigkeit der tragende Insolvenzgrund oder die drohende Zahlungsunfähigkeit binnen 24 Monaten. Bornheimer empfahl, sich lieber etwas zu früh, als zu spät an einen Spezialisten für Apothekeninsolvenzen zu wenden. So könne die Insolvenz in Eigenregie und der Fortbestand der Apotheke am ehesten glücken.

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