Lauterbach hält an Rotstift bei Homöopathie fest |
Cornelia Dölger |
27.03.2024 11:12 Uhr |
Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber der PZ: »Ich stehe dem Wegfall der Passage zur Streichung homöopathischer Behandlung als Leistung der GKV kritisch gegenüber.« Dass homöopathische Mittel weiter von den Kassen erstattet werden sollten, bei evidenzbasierten Leistungen aber gespart werde, sei »nicht vermittelbar«. Hier werde im parlamentarischen Prozess definitiv nachgearbeitet werden müssen.
Eine signifikante Kostenersparnis sei mit einer Streichung zwar nicht zu erwarten; es gehe aber um das wichtige Prinzip, dass nur Arzneimittel mit wissenschaftlicher Evidenz von der Versichertengemeinschaft finanziert werden sollten, erklärte Ullmann. »Homöopathische Mittel haben keine wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit und entsprechen daher nicht diesem Anspruch.« Der »Spiegel« hatte zuletzt von einer zu erwartenden Einsparung für die Kassen von höchstens 50 Millionen Euro gesprochen, was bei einer prognostizierten Finanzierungslücke von 3,2 Milliarden Euro für 2024 vergleichsweise wenig ist.
Teil des GKV-Leistungskataloges ist die Homöopathie in Deutschland zwar ohnehin nicht, allerdings wird seit Langem darüber gestritten, ob es Krankenkassen erlaubt sein sollte, homöopathische Präparate und Beratungen per Satzungsleistung zu erstatten. In Deutschland gibt es einige Kassen, die individuell beschlossen haben, ihren Versicherten neben dem Leistungskatalog zusätzliche Homöopathie-Angebote zu machen.