Lauterbach hält an Rotstift bei Homöopathie fest |
Cornelia Dölger |
27.03.2024 11:12 Uhr |
Teil des GKV-Leistungskataloges ist die Homöopathie in Deutschland ohnehin nicht, allerdings wird seit Langem darüber gestritten, ob es Krankenkassen erlaubt sein sollte, homöopathische Präparate und Beratungen per Satzungsleistung zu erstatten. / Foto: IMAGO/Bernhard Classen
Homöopathie als Satzungsleistung der Kassen soll gestrichen werden – so hat es Bundesgesundheitsminister Lauterbach immer wieder angekündigt. »Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn«, schrieb der SPD-Politiker im Januar auf der Online-Plattform X.
Anlass für das Statement war ein Empfehlungspapier, das Lauterbachs Ministerium damals an andere Ressorts verschickt hatte und das Sparpläne für die GKV skizzierte.
Um so erstaunlicher ist es, dass Lauterbachs Pläne, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung zu streichen, im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht mehr auftauchen. Denn Lauterbach hatte aus seinen fachlichen Zweifeln an Homöopathie nie einen Hehl gemacht, weder als Abgeordneter noch später als Gesundheitsminister. Anders als sein Vorgänger Jens Spahn (CDU) hatte Lauterbach von Anfang an deutlich gemacht, dass er kein Freund der Homöopathie sei. Regelmäßig unterstrich er die Bedeutung von Wissenschaft in der Therapie.
Tatsächlich ist für ihn das Thema Erstattungsstreichung noch nicht vom Tisch, auch wenn es aus dem aktuellen GVSG-Entwurf verschwunden ist. Dies legt zumindest die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine entsprechende Nachfrage der PZ nahe. Der Minister setzt demnach offenbar auf ein parlamentarisches Verfahren. Das Fehlen der Passage im aktuellen Entwurf könnte auf Kritik aus den Reihen der Grünen zurückgehen, vermutet heute die »Ärztezeitung«. Zuerst hatte der »Spiegel« über den mutmaßlichen Rückzieher des Ministers berichtet.
Zwar äußere man sich nicht zu Details, hieß es von einem BMG-Sprecher. »Der Minister hält aber an seinem Plan fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen.« Das werde Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung.
Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber der PZ: »Ich stehe dem Wegfall der Passage zur Streichung homöopathischer Behandlung als Leistung der GKV kritisch gegenüber.« Dass homöopathische Mittel weiter von den Kassen erstattet werden sollten, bei evidenzbasierten Leistungen aber gespart werde, sei »nicht vermittelbar«. Hier werde im parlamentarischen Prozess definitiv nachgearbeitet werden müssen.
Eine signifikante Kostenersparnis sei mit einer Streichung zwar nicht zu erwarten; es gehe aber um das wichtige Prinzip, dass nur Arzneimittel mit wissenschaftlicher Evidenz von der Versichertengemeinschaft finanziert werden sollten, erklärte Ullmann. »Homöopathische Mittel haben keine wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit und entsprechen daher nicht diesem Anspruch.« Der »Spiegel« hatte zuletzt von einer zu erwartenden Einsparung für die Kassen von höchstens 50 Millionen Euro gesprochen, was bei einer prognostizierten Finanzierungslücke von 3,2 Milliarden Euro für 2024 vergleichsweise wenig ist.
Teil des GKV-Leistungskataloges ist die Homöopathie in Deutschland zwar ohnehin nicht, allerdings wird seit Langem darüber gestritten, ob es Krankenkassen erlaubt sein sollte, homöopathische Präparate und Beratungen per Satzungsleistung zu erstatten. In Deutschland gibt es einige Kassen, die individuell beschlossen haben, ihren Versicherten neben dem Leistungskatalog zusätzliche Homöopathie-Angebote zu machen.