Lauterbach hält an Rotstift bei Homöopathie fest |
Cornelia Dölger |
27.03.2024 11:12 Uhr |
Teil des GKV-Leistungskataloges ist die Homöopathie in Deutschland ohnehin nicht, allerdings wird seit Langem darüber gestritten, ob es Krankenkassen erlaubt sein sollte, homöopathische Präparate und Beratungen per Satzungsleistung zu erstatten. / Foto: IMAGO/Bernhard Classen
Homöopathie als Satzungsleistung der Kassen soll gestrichen werden – so hat es Bundesgesundheitsminister Lauterbach immer wieder angekündigt. »Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn«, schrieb der SPD-Politiker im Januar auf der Online-Plattform X.
Anlass für das Statement war ein Empfehlungspapier, das Lauterbachs Ministerium damals an andere Ressorts verschickt hatte und das Sparpläne für die GKV skizzierte.
Um so erstaunlicher ist es, dass Lauterbachs Pläne, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung zu streichen, im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht mehr auftauchen. Denn Lauterbach hatte aus seinen fachlichen Zweifeln an Homöopathie nie einen Hehl gemacht, weder als Abgeordneter noch später als Gesundheitsminister. Anders als sein Vorgänger Jens Spahn (CDU) hatte Lauterbach von Anfang an deutlich gemacht, dass er kein Freund der Homöopathie sei. Regelmäßig unterstrich er die Bedeutung von Wissenschaft in der Therapie.
Tatsächlich ist für ihn das Thema Erstattungsstreichung noch nicht vom Tisch, auch wenn es aus dem aktuellen GVSG-Entwurf verschwunden ist. Dies legt zumindest die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine entsprechende Nachfrage der PZ nahe. Der Minister setzt demnach offenbar auf ein parlamentarisches Verfahren. Das Fehlen der Passage im aktuellen Entwurf könnte auf Kritik aus den Reihen der Grünen zurückgehen, vermutet heute die »Ärztezeitung«. Zuerst hatte der »Spiegel« über den mutmaßlichen Rückzieher des Ministers berichtet.
Zwar äußere man sich nicht zu Details, hieß es von einem BMG-Sprecher. »Der Minister hält aber an seinem Plan fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen.« Das werde Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung.