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Passage fehlt im GVSG

Lauterbach hält an Rotstift bei Homöopathie fest

Dass Homöopathie als Satzungsleistung der Kassen gestrichen werden soll, findet sich in älteren Sparplänen des BMG, aber nicht mehr in einem entsprechenden aktuellen Gesetzentwurf.  Erstaunlich, denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist als Homöopathie-Gegner bekannt. Tatsächlich will er an der Streichung festhalten.
Cornelia Dölger
27.03.2024  11:12 Uhr

Homöopathie als Satzungsleistung der Kassen soll gestrichen werden – so hat es Bundesgesundheitsminister Lauterbach immer wieder angekündigt. »Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn«, schrieb der SPD-Politiker im Januar auf der Online-Plattform X.

Um so erstaunlicher ist es, dass Lauterbachs Pläne, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen aus der Erstattung zu streichen, im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht mehr auftauchen. Denn Lauterbach hatte aus seinen fachlichen Zweifeln an Homöopathie nie einen Hehl gemacht, weder als Abgeordneter noch später als Gesundheitsminister. Anders als sein Vorgänger Jens Spahn (CDU) hatte Lauterbach von Anfang an deutlich gemacht, dass er kein Freund der Homöopathie sei. Regelmäßig unterstrich er die Bedeutung von Wissenschaft in der Therapie.

Beratungen im Parlament geplant

Tatsächlich ist für ihn das Thema Erstattungsstreichung noch nicht vom Tisch, auch wenn es aus dem aktuellen GVSG-Entwurf verschwunden ist. Dies legt zumindest die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine entsprechende Nachfrage der PZ nahe. Der Minister setzt demnach offenbar auf ein parlamentarisches Verfahren. Das Fehlen der Passage im aktuellen Entwurf könnte auf Kritik aus den Reihen der Grünen zurückgehen, vermutet heute die »Ärztezeitung«. Zuerst hatte der »Spiegel« über den mutmaßlichen Rückzieher des Ministers berichtet.

Zwar äußere man sich nicht zu Details, hieß es von einem BMG-Sprecher. »Der Minister hält aber an seinem Plan fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen.« Das werde Thema der weiteren Beratungen – auch im Parlament – sein. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. 

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