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Bundesweit einsatzbereit
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Lauterbach bestätigt EPA-Start am 29. April

In einem heutigen Schreiben an die Gesellschafter der Gematik erklärt der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD), dass die elektronische Patientenakte (EPA) am 29. April deutschlandweit einsatzfähig ist. Ab 1. Oktober ist sie für Apotheken und die Ärzteschaft Pflicht.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 15.04.2025  18:00 Uhr
Lauterbach bestätigt EPA-Start am 29. April

Die EPA startet wie geplant im zweiten Quartal 2025: In einem Schreiben an die Gematik betonte Lauterbach, dass nun eines der größten Digitalisierungsprojekte Deutschlands Realität werde. Mit der Bereitstellung von etwa 70 Millionen elektronischen Patientenakten sei nicht nur ein erster Meilenstein erreicht, sondern das Fundament für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems gelegt.

Zunächst bekommen alle Ärztinnen und Ärzte ab 29. April 2025 im Behandlungskontext Zugriff auf die EPA ihrer Patientinnen und Patienten und können diese befüllen. Ab 1. Oktober sei die Nutzung für die Apotheken und die Ärzteschaft verpflichtend. Bis dahin müsse die in die Versorgungsabläufe integriert werden.

»Dabei werden weitere Erfahrungen gesammelt, um die Mehrwerte der EPA in der Versorgung entstehen zu lassen«, heißt es in dem Schreiben. Die PVS-Systeme seien bis auf etwa 2500 Praxen so umgebaut, sodass die Abrechnungssoftware funktioniere. Über 90 Prozent der Praxen seien »EPA-ready«.

Sicherheitsbedenken sind ausgeräumt

Die Pilotierung in den Modellregionen sowie die Tests in Nordrhein-Westfalen hätten wertvolle Erkenntnisse geliefert. Daraus ließen sich drei Prinzipien ableiten, die auch für die nun folgende Phase relevant seien:

  • Zunächst stehe die Sicherheit der EPA an vorderster Stelle. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei es möglich gewesen, die vom Chaos Computer Club (CCC) kritisierten Sicherheitsbedenken auszuräumen, sodass der Massenangriff auf die EPA nicht mehr möglich sei. Die Sicherheitsmaßnahmen seien als Voraussetzung für die bundesweite Nutzung umgesetzt worden.
  • Die Nutzbarkeit der EPA für die Leistungserbringer hänge stark von den jeweilig eingesetzten Systemen ab. Daher müsse die Einführung über einen Zeitraum gedacht werden, in dem die Nutzung kontinuierlich steige. 
  • Positive Nutzererfahrungen sollen laut Lauterbach der Treiber der EPA in der Versorgung sein. »Daher sollten Leistungserbringer in der Einführungsphase der EPA nicht unter Druck geraten für Umstände, die sie nicht zu verantworten haben«.

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