Laut BPI stärken Pläne den Standort Deutschland |
Kritisch sieht der Verband hingegen die geplante Einrichtung einer Bundes-Ethik-Kommission, die beim BfArM angesiedelt werden soll. Es sei unklar, inwiefern eine solche Institution der im Strategiepapier der Bundesregierung angekündigten Harmonisierung aller Ethik-Kommissionen im Land dienen solle. Im Referentenentwurf fehlten zudem eindeutige Vorgaben, dass für eine Bundes-Ethik-Kommission die gleichen harmonisierten Bewertungs- und Forderungsmaßstäbe gelten müssten wie für andere Ethik-Kommissionen auch. Der Verband vermutet, dass eine solche Kommission zusätzliche Ressourcen bindet und Parallelstrukturen schafft. Spezialisierungen einzelner Ethik-Kommissionen hält der BPI hingegen für sinnvoll.
Der Pharmaverband fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, einige mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführte Regelungen zu korrigieren, etwa die zu den AMNOG-Leitplanken sowie die Einführung höherer Abschläge für Kombinationstherapien. Nur durch die Rücknahme dieser Regelungen könnten die nationale Pharmastrategie und das MFG ihr volles Potenzial ausschöpfen.
Ein politisches Bekenntnis zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erfordere auch eine faire Honorierung von Forschungsergebnissen. »Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz konterkariert in seiner jetzigen Gestalt die guten Absichten der Pharmastrategie und des Medizinforschungsgesetzes. Wir hoffen, dass auch die Gesetzgeber diese Wechselwirkungen erkennen und nachsteuern«, betonte Joachimsen.