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Bottroper Zytoskandal

Laumann kündigt weitere Konsequenzen an

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat vor dem Hintergrund des Bottroper Zytostatika-Skandals heute ein neues Konzept zur Apothekenüberwachung vorgestellt. Zudem will er eine Vergleichsstudie in Auftrag geben, um zu ermitteln, inwieweit sich die Krankheitsverläufe der betroffenen Patienten von denen unterscheiden, die keine gepanschten Zytostatika erhalten haben.
Ev Tebroke
17.10.2018  13:52 Uhr

Bei einem Treffen mit Betroffenen des Skandals hat Laumann ein neues Konzept zur Apothekenüberwachung präsentiert. Künftig finden demnach in allen Apotheken in Nordrhein-Westfalen (NRW) einmal jährlich unangemeldete Personalkontrollen statt. Dies soll sicherstellen, dass in allen Apothekenbereichen ausreichend pharmazeutisches Fachpersonal anwesend ist. Das Konzept solle in Kürze in Kraft treten, hieß es auf Anfrage aus dem Ministerium.

In Schwerpunkt-Apotheken, die Zytostatika oder andere Injektions- und Infusionsarzneimittel herstellen, sollen zusätzlich mindestens einmal im Jahr unangekündigt Proben aus der laufenden Produktion gezogen und amtlich geprüft werden. Sollte eine solche Probe nicht einwandfrei erscheinen, können sogenannte Rückläufer untersucht werden, also patientenindividuell hergestellte Onkologika, die nicht verwendet wurden.

Grundsätzlich wird künftig in allen Schwerpunkt-Apotheken, die Arzneimittel zur parenteralen Anwendung herstellen und solche, die Arzneimittel patientenindividuell bereitstellen und verblistern, alle zwei Jahre eine unangemeldete Vollrevision durchgeführt. In allen anderen Apotheken in NRW finden diese Vollrevisionen alle drei Jahre und mit Vorankündigung statt. War der Eindruck dort positiv, kann das Revisionsintervall auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Anlassbezogen, zum Beispiel bei Auffälligkeiten oder Beschwerden, kann die Kontrollfreqenz erhöht werden.

Ministeriumsangaben zufolge erarbeiten die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe darüber hinaus derzeit ein Konzept zur Überprüfung der Warenein- und -ausgänge. Hintergrund ist der jahrelange Betrug des Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop mit Zytostatika. Der mittlerweile in erster Instanz zu 12 Jahren Haft verurteilte Peter S. hatte Onkologika für mehrere Tausend Krebspatienten gestreckt. Teilweise enthielten die Medikamente so gut wie keine Wirkstoffe mehr. Zwei Angestellte von S. hatten den Skandal im Herbst 2016 publik gemacht.

Eine Vergleichsstudie soll nun helfen, zumindest die grundsätzlichen gesundheitlichen Auswirkungen des Skandals aufzuarbeiten. Denn nach Aussage von Laumann wird es wissenschaftlich nicht möglich sein, für einzelne Patienten, die über besagte Apotheke in Bottrop versorgt wurden, »individuelle Aussagen zu einem gesundheitlichen Schaden zu treffen«.

Laumann verwies im Zusammenhang mit der geplanten Studie auf Erkenntnisse eines Vorgutachtens. Demnach könnte eine solche Studie für die Krankheitsbilder Brust- und Blutkrebs wissenschaftlich belastbare Ergebnisse bringen. Da derzeit noch Fragen des Datenschutzes geklärt werden müssen, sei mit Ergebnissen jedoch frühestens Ende 2019 zu rechnen, heißt es. Mit der Studienleitung hat das Ministerium Professor Ulrike Haug vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen beauftragt.

Foto: Fotolia/Eisenhans

 

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