Lasea-Hersteller widerspricht Stiftung Warentest |
Arzneilavendel sei seit Jahrhunderten für seine beruhigende Wirkung bekannt, teilt Lasea-Hersteller Schwabe in einer Stellungnahme mit. / Foto: Getty Images/Merinka
Mit der Begründung, dass die Wirksamkeit bei Unruhe und Nervosität nicht ausreichend mit klinischen Studien belegt sei, beurteilte die Stiftung Warentest kürzlich 21 von 25 bewerteten pflanzlichen Sedativa als »wenig geeignet« in dieser Indikation. Eines davon war das Lavendelöl-Präparat Lasea. Es ist laut Fachinformation zugelassen zur Behandlung von Unruhezuständen bei ängstlicher Verstimmung. Stiftung Warentest hatte zwar anerkannt, dass einige Studien positive Hinweise erbracht hätten, insgesamt aber geurteilt, dass die Daten nicht ausreichten, um die therapeutische Wirksamkeit des Öls als belegt ansehen zu können. »Lasea sollte als Therapieversuch bei angstbedingter Unruhe nur nach Rücksprache mit Arzt oder Ärztin zum Einsatz kommen«, lautete die Empfehlung der Stiftung Warentest.
Das will Schwabe nicht gelten lassen. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der PZ verweist der Hersteller zunächst auf den Zulassungsstatus von Lasea: Das Präparat sei vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen. Basis dafür sei die nachgewiesene Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität. »Warum sich die Autoren der Stiftung Warentest über die Beurteilung einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit stellen, welche Studien in die Bewertung mit einflossen und mit welchen Kriterien sie diese bewertet haben, bleibt unklar«, schreibt Schwabe.
In der zugelassenen Indikation habe Lasea seine Wirksamkeit und Sicherheit in Studien unter Beweis gestellt. Es lägen sowohl Studien zur Wirksamkeit bei Patienten vor, die unter einer generalisierten Angststörung leiden, als auch klinische Studien, die die anxiolytische Wirksamkeit bei Patienten mit subsyndromalen Angststörungen, also leichteren ängstlichen Verstimmungen, zeigen. Als erstes Phytopharmakon überhaupt in Europa habe Lasea aufgrund seiner hervorragenden Studienlage 2020 auch in sechs weiteren europäischen Ländern eine Vollzulassung erhalten.
Lasea könne in der Selbstmedikation zunächst ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin eingenommen werden. Laut Gebrauchsinformation solle ein Arzt aufgesucht werden, wenn die Symptome nach einem Monat Behandlung unverändert anhalten oder wenn sie sich verschlechtern.