»Lange Nacht des Impfens« |
Cornelia Dölger |
19.09.2024 15:30 Uhr |
Am 1. Oktober findet die »Lange Nacht des Impfens« in teilnehmenden Apotheken statt. / Foto: ABDA
Zum zweiten Mal ruft der BVVA zu der bundesweiten Aktion am 1. Oktober auf. Wie die BVVA-Vorsitzende Heike Gnekow zur PZ sagte, soll der Abend des 1. Oktober den Auftakt in die Impfsaison für Grippe- und Corona-Impfungen markieren. Die Kammern können den Termin aber auch individuell festlegen.
»Kunden und Patientinnen schätzen das niederschwellige Impfangebot der Vor-Ort-Apotheke und waren begeistert von der abendlichen Impfaktion. Gerade für Berufstätige ist eine Impfung am Abend ein wertvoller Service.« Aus der Aktion ergebe sich für die Apotheken die Chance, »ein Thema positiv zu besetzen und einen echten Beitrag zur Steigerung der Impfquote zu leisten«.
Über das Formular anmelden.lange-nacht-des-impfens.de können teilnehmende Apotheken sich eintragen, auch wenn ihre Aktion an einem anderen Termin stattfindet. Im Internet unter www.lange-nacht-des-impfens.de gibt es eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken. Die digitale Landkarte ist jetzt online. Dort kann jeder, der sich im Rahmen der Aktion impfen lassen möchte, nach teilnehmenden Apotheken suchen. Die Karte wird einmal täglich aktualisiert.
Um die Kammern und Verbände bei der Aktion zu unterstützen, bietet die ABDA Materialien zum Download auf www.apothekenkampagne.de an. Dort ist das Plakat »Lange Nacht des Impfens« zu finden, aber auch Handzettel zur Grippeschutzimpfung und zur Covid19-Impfung.
Die Koordinierung der »Langen Nacht des Impfens« liegt bei den Verbänden. Die PZ hat sich dort umgehört und gibt einen Überblick über die geplanten Aktionen.
Die Kammer Berlin sieht in der Aktion die Möglichkeit, ein wichtiges Zeichen zu setzen. Per Rundbrief habe man die Mitglieder über das Angebot informiert und gebeten, sich zu beteiligen, sagte eine Sprecherin. Am 1. Oktober solle es Berliner Bevölkerung ermöglicht werden, sich bis 22 Uhr in den teilnehmenden Apotheken gegen Grippe und/oder Covid-19 impfen zu lassen. »Das niederschwellige Impfangebot in Apotheken erhöht nachweislich die Impfquote.«
In Brandenburg gibt es keinen festen Termin für die Aktion. Dadurch solle jede Apotheke die Möglichkeit bekommen, selbst je nach Dienstplan und Nachfrage ihren Patienten entsprechende Angebote zu machen, heißt es von der Kammer. Der Verband teilte mit, dass er keine Aktionen oder Veranstaltungen zur Langen Nacht des Impfens plane.
In Sachsen haben Kammer und Verband die Apotheken über die Aktion informiert. Die ABDA-Materialien zur »Langen Nacht des Impfens« sind den Mitgliedern demnach per Rundbrief bekannt gemacht worden, damit diese eigene regionale Veranstaltungen planen können. Eine sachsenweite Aktion sei nicht geplant.
Im Norden zeigt sich ein gespaltenes Bild. Eine Absage kommt etwa vom Verband Schleswig-Holstein sowie vom Hamburger Apothekerverein. Man sehe hier »unüberwindbare Schwierigkeiten«, heißt es von Verbandschef Holger Zwenke. Beide Organisationen sind sich demnach einig, dass das Angebot eine Nachfrage erzeugen würde, die viele Apotheken schlichtweg nicht bedienen könnten, weil sie Impfungen nicht (mehr) anbieten.
Deshalb sehen sie sich in einem Dilemma. »Wir können schlecht für Aktionen sehr weniger Mitglieder werben, auch wenn wir an sich diese Aktionen begrüßen«, so Zwenke. Die Verbände repräsentierten nun einmal die Gesamtheit der Apotheken.
Für eine höhere Durchimpfungsrate seien niedrigschwellige Impfangebote in Apotheken grundsätzlich zu begrüßen. Er betonte, ihm sei daran gelegen, Impfaktionen gemeinsam mit der Ärzteschaft durchzuführen, wenn genügend Apotheken in der Lage wäre, ein solches Angebot zu unterbreiten. Ihm sei ein Schulterschluss mit den Ärzten wichtig.
Hamburgs Kammerpräsident Holger Gnekow teilte der PZ mit, dass die Kammer die Kampagne unterstützen werde. »Wir rufen zu einer Startaktion am 1.10.2024 auf, an der sich möglichst viele Apotheke beteiligen sollten«, so Gnekow. Je nach Möglichkeit könnten die Impfzeiten auch tagsüber oder auch nur am frühen Abend angeboten werden. Darüber hinaus rufe die Kammer den Monat Oktober als generellen Impfmonat aus.
Die Kammer sehe das Impfen als eine neue Dienstleistung der Apotheken an, »die unsere vielfältigen Kompetenzen in der Bevölkerung sichtbar macht«, so Gnekow. Apotheken erreichten mit dem Angebot Patientinnen und Patienten, die sich ansonsten nicht impfen lassen würden. »Die Politik hat uns ermuntert und aufgefordert zu impfen. Dies sollten wir jetzt alle als Chance sehen.«
Ähnlich wie Zwenke thematisiert er den heilberuflichen Schulterschluss. So wiesen die teilnehmenden Hamburger Apotheken auch auf das Impfen in Arztpraxen hin. Ärztekammer sowie KV Hamburg seien über die Aktion informiert worden.
Die Kammer Bremen und der Verband Niedersachsen teilten mit, dass sie keine Aktion zur »Langen Nacht des Impfens« planen.
Auch der der Apothekerverband Westfalen-Lippe ruft alle Impf-Apotheken auf, am 1. Oktober mitzumachen. Ziel sei, der Bevölkerung einen niedrigschwelligen Zugang zu Impfungen zu bieten. Die konkreten Uhrzeiten lege jede teilnehmende Apotheke an diesem Abend selbst fest.
»Wir unterstützen die Apotheken mit Plakaten und Handzetteln, um ihre Patienten auf die Aktion aufmerksam zu machen«, heißt es vom AVWL.
Nordrhein ist auch dabei. »Machen Sie mit - leisten Sie einen Beitrag zur Erhöhung der Impfquoten!«, appelliert der Apothekerverband Nordrhein (AVNR). Das Gesundheitsministerium in NRW stehe voll hinter der Aktion, so Verbandschef Thomas Preis zur PZ. »Minister Laumann begrüßt die Lange Nacht des Impfens sehr.« Angedacht sei sogar, den Minister zu einem Impftermin in eine der teilnehmenden Apotheken einzuladen, so Preis.
Der AVNR weist auf Folgendes hin: »Falls Sie an diesem Tag Ihre Öffnungszeiten bis in den Abend hinein verlängern, können Sie Ihr Angebot nicht nur auf Impfungen beschränken, sondern müssen auch die Arzneimittelversorgung der Patienten gewährleisten. Es besteht in dieser Zeit Kontrahierungszwang. Bitte beachten Sie das Ladenschlussgesetz, das maximale Öffnungszeiten (und Impfzeiten) bis 24 Uhr in NRW vorschreibt.«
Auch im Ländle ist man dabei. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg habe ihre Apotheken über die Aktion informiert und animiert, Impfungen anzubieten, so eine Sprecherin. »Außerdem bieten wir passend dazu einen Refresher-Online-Kurs zum Thema Impfen an.« Wie die Apotheken die Aktion individuell ausführen, bleibe ihnen überlassen.
Vom Landesapothekerverband heißt es, dass die teilnehmenden Apotheken selbst entscheiden könnten, wie sie die Aktion durchführen. Der Verband stelle hierzu Infomaterialien zur Verfügung.
Aus Bayern kommt grundsätzliche Zustimmung, allerdings mit Vorbehalt. Denn die Aktion stehe in Konflikt mit dem in Bayern sehr strengen Ladenschlussgesetz, welches eine Ladenöffnungszeit nur maximal bis 20 Uhr zulasse, wie ein Sprecher des Bayerischen Apothekerverbands zur PZ sagte.
Der Verband sei grundsätzlich ein Befürworter des Impfens in Apotheken, betonte der Sprecher und verwies auf die Modellregion Oberpfalz für die Grippeimpfung in Apotheken. Den Mitgliedern werde freigestellt, »wie sie Impfungen in ihren Apotheken unter Berücksichtigung des regulatorischen Rahmens – wie eben Ladenöffnungszeiten - organisieren und terminlich durchführen«.
In Rheinland-Pfalz wird es erst im November eine Impfaktion geben. Vom 4. bis 10. November läuft die vom Landesgesundheitsministerium geplante Impfwoche. Eine zusätzliche »Lange Nacht des Impfens« sei nicht geplant, so eine Sprecherin des Apothekerverbands.
Auch in Hessen haben Kammer und Verband ihre Mitglieder über die Impfaktion informiert. Die neue Dienstleistung des Impfens in Apotheken könne auf diese Weise bekannter gemacht werden. Im vergangenen Jahr sei die Aktion für alle teilnehmenden Apotheken ein voller Erfolg gewesen.