Länder wollen keinen höheren Kassenabschlag – DAT reagiert mit Resolution |
Die auf zwei Euro geplante Erhöhung des Kassenabschlags kommt nicht gut auch – auch bei den Bundesländern nicht. / Foto: Adobe Stock/pashan
Schon vor gut zwei Wochen hatte sich abgezeichnet, dass die Bundesländer gegen die die Apotheken betreffenden Einsparungen durch einen zeitweisen erhöhten Kassenabschlag Einspruch einlegen würden. Damals hatte sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats erstmals mit dem Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschäftigt und in einer Stellungnahme dem Plenum empfohlen, sich gegen einen höheren Abschlag auszusprechen. Dieser laufe »den sonstigen Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken vor Ort diametral entgegen«, wie es in der Stellungnahme heißt.
Mit der Maßnahme will das Bundesgesundheitsministerium in den Jahren 2023 und 2024 jeweils gut 120 Millionen Euro im Apothekensektor einsparen. Von Apothekerseite gab es dagegen scharfen Protest, auch beim derzeit laufenden Apothekertag in München sind die Sparpläne ein heißes Eisen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte allerdings bei einem Grußwort anlässlich des Apothekertags, dass er am höheren Kassenabschlag festhalten wolle.
Nun ist das Bundesratsplenum der Empfehlung der Experten gefolgt und hat sich dafür ausgesprochen, die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro zu streichen. Das dürfte die Apotheker erleichtern – allerdings gibt es mit der Rückendeckung durch die Länder keine Garantie, dass das Gesetz noch in ihrem Sinne angefasst wird; es ist nicht zustimmungspflichtig. Immerhin setzten die Länder mit ihrem Einspruch aber ein gewichtiges Zeichen.
Auch die Ärzte bekommen Unterstützung von Länderseite. Die Länder forderten mehrheitlich, die Neupatientenregelung, nach der es bestimmte Extra-Vergütungen für die Behandlung für Neupatienten in Arztpraxen gibt, anders als geplant beizubehalten. Bereits die Bundesärztekammer hatte kritisiert, der Wegfall dieses Geldes für die Ärzte könne die Versorgungssituation verschlechtern und stelle für junge Ärztinnen und Ärzte möglicherweise einen weiteren Grund dar, sich gegen eine Niederlassung zu entscheiden. Um ihren Unmut zu verdeutlichen, hatten vorige Woche Ärzte in Berlin für einen Tag ihre Praxen geschlossen.
Die Bundesländer äußerten weitere Kritik an den Sparplänen. So soll nach ihrem Willen der Bund dem Gesundheitsfonds im kommenden Jahr nicht wie geplant nur zwei Milliarden Euro, sondern fünf Milliarden Euro überweisen, wie der Bundesrat mehrheitlich forderte.
Auch um die künftigen wirtschaftlichen Bedingungen für Pharmakonzerne sorgen sich die Länder. »Dieses Maßnahmenpaket reduziert die Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland«, kritisierte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben will die Regierung zudem ein geltendes Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängern.
Nach der Stellungnahme des Bundesrates ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss sich zur Stellungnahme des Bundesrats äußern und dies an den Bundestag weiterleiten. Verabschiedet dieser das Gesetz, beraten die Länder noch einmal abschließend darüber. Wann die erste Lesung im Bundestag stattfinden wird, ist noch unklar.
Kurz nachdem die Entscheidung des Bundesrates bekanntwurde, formulierten einige Kammern und Verbände auf dem Deutschen Apothekertag eine Resolution. Darin rufen die Apothekerinnen und Apotheker Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und den Bundestag eindringlich dazu auf, dem Bundesrat zu folgen.